Hessen startet Förderprogramm für E-Nutzfahrzeuge

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Das Land Hessen verstärkt seine Bemühungen um die Elektrifizierung von Lastwagen und Nutzfahrzeugen. Mit einem neuen Förderangebot will das Land sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen und Ladetechnik als auch Entwicklungs- und Erprobungsprojekte fördern. Anträge sind bis zum 9. Juni 2022 möglich.

Für die Förderung der Elektromobilität stellt das Wirtschafts- und Verkehrsministerium jährlich rund fünf Millionen Euro bereit. Das neue Programm wendet sich an Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Investitionsprojekte zur Beschaffung von elektrischen Nutz- und Sonderfahrzeugen und der dazugehörigen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

„Beim Pkw beginnt sich der Elektroantrieb durchzusetzen“, sagt der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). „Jetzt müssen auch alternative Antriebe für Nutzfahrzeuge folgen – vom Lieferverkehr bis zu Sonderfahrzeugen wie Müllautos und Flugzeugschleppern.“

Abgewickelt wird das Programm über die Innovationsförderung Hessen. Dort heißt es, dass „rein Batterie-elektrische Antriebe und solche mit Brennstoffzelle“ als gleichrangig betrachtet werden.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom Antragsteller ab. Unternehmen sowie alle weiteren juristischen und natürlichen Personen erhalten eine Förderquote von bis zu 50 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen kann die Förderquote bei bis zu 90 Prozent liegen. Und: „Bei den hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich“, so die Innovationsförderung.

Diese Förderquoten gelten aber nur für die Entwicklungs- und Erprobungsprojekte. „Im Sonderfall der Investitionsförderung beträgt die Förderquote zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur einheitlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben“, schreibt die Innovationsförderung.

Für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt muss eine „kurze, aussagekräftige Projektskizze vor Projektbeginn“ eingereicht werden. Wird diese positiv bewertet, folgt die Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen. Bei den Beschaffungsprojekten gibt es hingegen nur ein einstufiges Verfahren.
hessen.de (Mitteilung des Wirtschaftsministeriums), innovationsfoerderung-hessen.de

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