„Innovationsprämie“ tritt am Mittwoch in Kraft

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Die geänderte Förderrichtlinie zum Umweltbonus ist am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit tritt die „Innovationsprämie“, also die Verdopplung des Bundesanteils am Umweltbonus, am Mittwoch in Kraft.

Die erhöhte Förderung von bis zu 9.480 Euro brutto für Elektroautos (ab dem 1. Januar 2021 mit einem MwSt.-Satz von 19 Prozent 9.570 Euro) kann dann beim BAFA beantragt werden. Wie geplant wird der neue Fördersatz auch rückwirkend für alle qualifizierten Fahrzeuge gewährt, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.

Im Vergleich zu der Ankündigung im Corona-Konjunkturpaket wurde noch eine Regelung für (sehr) junge Gebrauchtfahrzeuge ergänzt: Qualifizierte Autos, die nach dem 4. November 2019 – also jenem Datum, an dem die vorangegangene Erhöhung des Umweltbonus beschlossen wurde – erstmals und nach dem 3. Juni 2020 zum zweiten Mal zugelassen wurden, werden ebenfalls gefördert. Für BEV und FCEV sind es maximal 5.000 Euro, bei PHEV bis zu 3.750 Euro. Wie die Neuwagen-Regelung gilt auch die Gebraucht-Förderung nur für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2021. Ein großes Aber: Die Förderung für den jungen Gebrauchtwagen gibt es nur, wenn bei der Erstzulassung kein Antrag gestellt wurde – es ist also nur eine Förderung pro Fahrzeug möglich. „Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend“, heißt es im Bundesanzeiger.

Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Damals wurde beschlossen, dass der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt werden soll – der Herstelleranteil bleibt hingegen gleich. Für BEV und FCEV ergibt sich bis zu einem Basis-Nettolistenpreis von 40.000 Euro eine Förderung von 9.000 Euro netto, bis 65.000 Euro sind es noch 7.500 Euro. PHEV werden bis 40.000 Euro mit 6.750 Euro netto gefördert, bis 65.000 Euro Nettopreis sind es 5.625 Euro. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt in der gemeinsamen Mitteilung mit dem Bafa, dass die EU-Kommission die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft habe.

„Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen.“ Der Präsident des BAFA, Torsten Safarik, ergänzte, dass die BAFA die neue Prämie „mit dem schlanken einstufigen Verfahren effizient und bürgerfreundlich“ umsetzen werde.
bmwi.de (Mitteilung), bundesanzeiger.de (Bekanntmachung)

5 Kommentare

zu „„Innovationsprämie“ tritt am Mittwoch in Kraft“
Max
08.07.2020 um 09:25
Durch diese Prämien werden kaum zusätzliche E-Autos vertrieben werden, weil die Wartezeiten überwiegend sowieso schon sehr lang sind. Es handelt sich hauptsächlich um ein Geschenk für Personen, die ihr E-Auto auch ohne diese Prämie geholt hätten, klassischer Mitnahmeeffekt ohne Steuerungswirkung. Was für eine Verschwendung!
Robert
09.07.2020 um 10:08
für die Masse ist nichts zu holen , nach dem Auslieferungs Stop fallen die Prämien wieder weg ,wetten?
Hans Gnann
08.07.2020 um 09:38
Im gewerblichen Bereich für Flotten von KMU kann der höhere Bonus dazu führen, dass der TCO nun für die elektrischen Varianten günstiger werden.
Max
08.07.2020 um 09:28
Ergänzung: Man hätte lieber die Kommunen im Aufbau von Ladeinfrastruktur für Busse und Nutzfahrzeuge unterstützen sollen, weil dort die THG-Reduktion besonders kostengünstig erzielt werden kann und gleichzeitig die Städte leiser werden. Eine verpasste Chance!
mike
08.07.2020 um 16:27
Steckdosen an Pendlerparkplätze würden die THG sehr gut senken, zu minimalsten Kosten.

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