Berlin soll „mittelfristig“ Zero-Emission-Zone erhalten

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Berlin soll zur Verbrenner-freien Zone werden: Die rot-rot-grüne Koalition strebt an, erst das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings und später die gesamte Stadt zur sogenannten Zero-Emission-Zone, kurz ZEZ, zu machen, nennt aber keine konkrete Deadline für das Verbrenner-Aus.

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Zunächst zum Hintergrund: Die Idee zur ZEZ stammt aus dem Haus von Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), die die Zone als Herzstück ihres Entwurfs zum „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ (Step MoVe) verankert hat. In Günthers Papier waren jedoch konkrete Jahreszahlen genannt: 2030 für das Verbrenner-Aus innerhalb des S-Bahn-Rings und 2035 für die Ausweitung der Zone auf das gesamte Stadtgebiet.

Wie der „Tagesspiegel“ schreibt, fand sich jedoch zunächst im Senat kein Kompromiss für den umfangreichen Maßnahmenplan, „seit Dezember versauerte der ambitionierte Klimaschutzplan dann in der Zuständigkeit der Fraktionen“, heißt es weiter. Nun haben sich die Fraktionsspitzen auf Formulierungen verständigt, die alle mittragen. Konkrete Jahreszahlen fehlen dabei, sie wurden durch das Wort „mittelfristig“ ersetzt. Es gilt als sicher, dass die Koalition im Senat den Plan am Dienstag in dieser Form beschließen wird.

Die Zero-Emission-Zone ist ein zentraler Punkt in Berlins avisierten Maßnahmenplan zur „Klimanotlage“. Schon Ende 2019 hatte der Senat symbolisch die „Klimanotlage“ ausgerufen, um den Klimaschutz stärker in Gesetze einschreiben zu können. Die neuen Formulierungen sollen entsprechend nicht nur in den Stadtentwicklungsplan, sondern auch im Senatsbeschluss zur Klimanotlage verankert werden. Erfolgt am Dienstag grünes Licht, wird im nächsten Schritt die Senatsverwaltung damit beauftragt, sowohl die rechtliche Grundlage für die ZEZ als auch die sozialen und verkehrlichen Auswirkungen zu prüfen.

Sowohl im „Tagesspiegel“ als auch in der „Berliner Zeitung“ wird Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel wie folgt zitiert: „Unsere jetzige Politik läuft darauf hinaus, dass wir bei 2030 landen“, auch wenn keine Jahreszahlen fixiert worden seien. Der Linken und der SPD sollen die Jahreszahlen aus Günthers Vorlage zu ambitioniert gewesen sein, es habe juristische und sozialpolitische Zweifel an dem harten Schnitt gegeben, heißt es.

Update 08.04.2021: „Nach derzeitiger Rechtslage können Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von CO2-Emissionen begründet werden, da CO2 keinen Luftschadstoff im Sinne der Immissionsgrenzwerte nach § 48a Absatz 1, 1a BImSchG darstellt“, heißt es in einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur rechtlichen Möglichkeit der Einrichtung von sogenannten Nullemissionszonen im Straßenverkehr. Soll heißen: Die für Berlin geplante Zero-Emission-Zone wäre nach dem aktuellen Gesetzesrahmen gar nicht möglich.
berliner-zeitung.de, tagesspiegel.de, bundestag.de (Gutachten), tagesspiegel.de (Update)

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