Compleo will zwei Patente per Lizenz kommerzialisieren

Compleo Charging Solutions hat beschlossen, künftig zwei Patente für die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene eichrechtskonforme Abrechnung von Ladevorgängen durch Lizenzierung zu kommerzialisieren.

Hintergrund ist laut einer von Compleo veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung, dass das Unternehmen auf Grundlage patentrechtlicher Gutachten Grund zur Annahme hat, „dass mehrere Dritte mit den durch Compleo vertriebenen Produkten und Dienstleistungen in den Schutzumfang der in den Patenten beanspruchten Vorrichtungen und Verfahren eingreifen“. Auf dieser Basis geht Compleo davon aus, dass derzeit eine ähnliche, aktuell nicht lizenzierte Nutzung der Patente durch zahlreiche Hersteller und Betreiber von Ladelösungen erfolgt. Das will Compleo nun wohl unterbinden oder per Lizenz dafür bezahlt werden, wenn andere Unternehmen die Patente weiterhin nutzen wollen. Nach der Einschätzung von Compleo sei aus patentrechtlicher Sicht die Zustimmung von Compleo oder eine gesonderte Vereinbarung, etwa ein Lizenzvertrag, für die Patentnutzung notwendig.

Die beiden bis 2031 bzw. 2032 in mehreren europäischen Ländern erteilten Patente hat Compleo im Zuge der Übernahme von Innogy eMobility Solutions erworben. Aktuell arbeitet Compleo an der konkreten Ausgestaltung eines geeigneten Lizenzmodells.

Sollte das Lizenzmodell stehen, erschließt sich das Dortmunder Unternehmen nach eigenen Angaben für die in Deutschland eichrechtskonform betriebenen Ladestationen eine mögliche zusätzliche Umsatzquelle. „Die Lizenzeinnahmen könnten sich im mittleren 6- bis niedrigen 7-stelligen Euro-Bereich im Jahr 2023 bewegen und bis zum Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2032 jährlich analog zum Marktwachstum steigern“, heißt es in der Ad-hoc-Mitteilung.

Konkreter will Compleo derzeit nicht werden: „Ob und in welchem Umfang Compleo Lizenzeinnahmen aufgrund der genannten Patente realisieren kann, hängt neben der patentrechtlichen Lage insbesondere vom Ausgang der Verhandlungen mit möglichen Lizenznehmern ab. Eine konkrete Schätzung von Umsatz- und Gewinnerwartungen ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“

Compleo räumt aber auch ein, dass ein gewisses Risiko besteht: Prinzipiell sei die Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen Wettbewerber gegen ein Patent möglich. Compleo gehe aktuell auf Basis externer Gutachten von einer erfolgreichen Lizenzierung aus.

„Als Technologieanbieter möchten wir die Elektromobilität in Europa vorantreiben. Wir möchten daher allen interessierten Marktteilnehmern Zugang zu diesen Patenten ermöglichen sowie die Nutzung der Patente auf eine breitere Basis stellen“, sagt Checrallah Kachouh, CTO von Compleo. „Mit der geplanten Lizenzierung unserer Patente schaffen wir zudem einen Mehrwert für unsere Aktionäre.“
dgap.de, compleo-cs.com

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