
22.06.2022
ELEKTROMOBILITÄT RECHTSSICHER GESTALTEN – UPDATE 2022
Die Elektromobilität wird auch in diesem Jahr große Fortschritte machen. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ehrgeizige Ziele gesetzt. Danach sollen bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen und 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Erreicht werden sollen diese Ziele auch durch die Fortführung und den Ausbau von Förderprogrammen. Noch im letzten Jahr hat der Gesetzgeber versucht, die rasante Entwicklung rechtlich zu begleiten und mit der überwiegend am 01.01.2022 in Kraft getretenen Novelle der Ladesäulenverordnung neben neuen technischen Vorgaben insbesondere die Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung des Zahlungsvorgangs geschaffen. Auch die PAngV mit Vorgaben zu Preisangaben an Ladestationen wurde verabschiedet und wird zum 28.05.2022 in Kraft treten. Die Änderungen beim THG-Quotenhandel bieten seit Jahresbeginn für Betreiber von Ladepunkten und entsprechende Dienstleister ein attraktives Geschäftsmodell für die Vermarktung des Ladestroms.
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