Lärmschutz-Tempolimit gilt (leider) auch für E-Autos

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Fahrer von Elektroautos müssen sich an alle Tempolimits halten. Das gilt auch für Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“, wie aus nun bekannt gewordenen Entscheidungen zweier Gerichte hervorgeht.
heise.de

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