Wenn Alltagspraxis auf deutsche Vorschriften trifft

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Wer mit einem E-Tretroller abbiegen will, muss das – wie auf einem Fahrrad – den anderen Verkehrsteilnehmern per Handzeichen anzeigen. In der Praxis ist es aber kein Spaß, während der Fahrt eine Hand vom schmalen Lenker zu nehmen. Der ein oder andere E-Tretroller-Nutzer, natürlich vollkommen regelgetreu unterwegs, hat stattdessen mit einem abgestreckten Bein „geblinkt“.

Darf er aber nicht, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage der Grünen feststellt. Nach der entsprechenden Verordnung „ist das Anzeigen der Fahrtrichtung per Beinzeichen nicht vorgesehen“.
kzf-betrieb.vogel.de

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