Insolvenzverfahren über den Bundesverband eMobilität eröffnet
Anfang dieser Woche haben Christian Heep und Markus Emmert, Vorstände des Bundesverband eMobilität e.V., die Mitglieder über ein Schreiben des Insolvenzverwalters informiert. In diesem auf den 29. Juli datierten Brief, der electrive vorliegt, bestätigt der Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, dass er vom Amtsgericht Charlottenburg zum Insolvenzverwalter bestellt worden sei – der Beschluss stammt schon vom 14. Juli. „Die Eröffnung des Insolvenzverfahtens führt grundsätzlich zur Auflösung des Vereins gemäß $ 42 Abs. 7 Satz 1 BGB. Die Vereinstätigkeit ist seit Verfahtenseröffnung eingestellt“, schreibt Voigt-Salus.
Die lnsolvenzgläubiger werden aufgefordert, lnsolvenzforderungen ($ 38 lnso) bis zum 6. Oktober 2025 beim lnsolvenzverwalter schriftlich anzumelden. „Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben“, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts. Weitere Termine vor Gericht sind am 22. August und am 28. November angesetzt.
Der BEM e.V. hatte Ende Mai 2025 Insolvenz angemeldet, damals wurde auch das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet – mit Joachim Voigt-Salus als vorläufigem Insolvenzverwalter. In dieser Funktion sollte der Rechtsanwalt prüfen, um eine Sanierung des Verbands gelingen kann. Bereits damals war aber die Finanzlage bei dem Verband unklar.
Bereis früher gab es Berichte über interne Verwerfungen und Streit über die Nutzung der finanziellen Mittel. Der Gründungspräsident und langjährige Verbandschef Kurz Sigl war im vergangenen Jahr kurzfristig abberufen worden – offiziell eine einvernehmliche Trennung. Hinter den Kulissen war aber eher von einer „Schlammschlacht“ die Rede. Bei Sitzungen sollen teils Anwälte und sogar Staatsanwälte anwesend gewesen sein, da sich die Vorstände gegenseitig mit Klagen überzogen haben sollen.
Der BEM hat nach eigener Darstellung mehr als 450 Mitglieder, darunter etwa 300 Unternehmen, die aus unterschiedlichen Bereichen der Elektromobiltiät kommen – wie OEM, Zulieferer, Ladesäulenhersteller oder auch auf Elektromobilität spezialisierte Kanzleien. Der BEM hat sich in der Vergangenheit als Impulsgeber für die Elektromobilität verstanden – etwa gegenüber der Politik, aber auch der Öffentlichkeit, zum Beispiel über die Medien.
Quelle: Info per E-Mail
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