E-Roller dürfen Radwege in Deutschland benutzen

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Eine Gesetzesänderung in Deutschland ermöglicht E-Rollern seit dem Jahreswechsel die Benutzung von Radwegen, wenn dort das Zusatzschild „E-Bike frei“ angebracht wurde. Freigeben sind diese dann nur für E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. 

Aber Vorsicht: Der Begriff „E-Bike“ ist nicht gleichzusetzen mit einem Pedelec. Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen ohnehin auf Radwege und sind normalen Fahrrädern gleichgestellt. Auch sind bei der Regelung keine S-Pedelecs gemeint, die eine Tretunterstützung bis 45 km/h ermöglichen und nach wie vor nicht auf diesen Radwegen fahren dürfen.

Gemeint sind mit dem Schild ferner Elektro-Roller bzw. Elektro-Mofas, die eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h besitzen und sich ohne Tretunterstützung fortbewegen. Diese benötigen im Gegensatz zu einem Pedelec ein Versicherungskennzeichen und sind der EG-Fahrzeugklasse L1e zugeordnet.

Der Verkehrsclub Deutschland befürchtet deshalb in der Praxis ein Durcheinander und schreibt: „Es ist zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind. Eindeutiger wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.“

Inwiefern sich dies im Alltag tatsächlich als problematisch erweist, bleibt abzuwarten. Die Anzahl der S-Pedelecs und E-Bikes hält sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in Grenzen. „Diese Art von Fahrzeugen sind in Deutschland äußerst selten“, so ein Sprecher des Zweirad-Industrie-Verbandes.
spiegel.de, greenfinder.de

9 Kommentare

zu „E-Roller dürfen Radwege in Deutschland benutzen“
geertz heiner
26.05.2018 um 16:25
es ist also richtig, ich darf sowohl auf der bundesstrasse.als auch auf einem radweg mit meinem e-roller fahren
Arnold
30.06.2018 um 15:14
Während in Deutschland die Regeln für die Straßenverkehrszulassung nahezu krankhaft sind, können sich ausländische Fahrzeuge, sofern sie nicht erhebliche Mängel aufweisen, frei entfalten.Wo bleibt da die Gleichheit?Unsere Gesetzgebung und unser Regelwerk sind die Technologiebremse Nummer eins.
RICHTER
04.07.2021 um 22:51
Genau so sehe ich das auch
Manfred Höhne
29.08.2018 um 03:08
In der EU Konformitätserklärung steht man darf nur mit E Scootern die nicht schneller als 20 kmh fahren in allen Eu Ländern auf dem Radweg fahren Deutschland ist auch EU Staat also gilt dieses Recht auch wer vor 1965 geboren wurde benötigt keinen Führerschein und es besteht keine Helmpflicht nur in Spanien ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht da diese Teile selbstfahrend mehr als 6 kmh fahren Bei Polizei und Bürgern stösst das auf Missverständnisse wegen nicht vorhandener Sachkenntnis da wird dann einfach ein Bussgeld von 20 Euro verhängt dagegen muss mann Einspruch erheben
Frank
27.02.2019 um 18:44
In welchem Gesetz ist das geregelt? Ich würde gerne mit einem 25 kmh Elektroroller zur Arbeit über den Fahrradweg fahren, aber meine Gemeinde hat dies noch nicht für die Radwege umgesetzt. Schade, das hätte der Gesetzgeber grundsätzlich freigegeben sollen. Jetzt hängt es an den Städten und Gemeinden, dies für ihre Radwege einzurichten. Das kann Jahrzehnte dauern...
K.0tto
13.07.2021 um 09:42
Darf ich mit mein E-Trike V3 25km/h auf Gehwege fahren ? und auch Bundesstraßen.
Böhm
28.08.2021 um 15:36
Es wäre für Alle einfacher, wenn auf Radwegen neben Fahrrädern auch E-getriebene Roller und Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h zulässig wären! ( Auch die Pflichtversicherten )
Alexander
12.09.2022 um 20:05
Hab mir nen Roller gekauft hat über 400 Euro gekostet und bei dem Hersteller stand nur nicht auf öffentlichen Hauptstrassen fahren und versichern könnte ich ihn auch nicht würde angehalten und hab jetzt ein Strafverfahren an der Backe kann man das nicht im Netz dazu schreiben das er keine Zulassung Brauch oda ne Zulassung benötigt hab auch kein Datenblatt zum Roller dazu bekommen dachte kann ihn fahren und jetzt hab ich den Salat
Willi
24.05.2022 um 12:24
Hallo, ich habe einen E-Scooter mit Sitz und der hat eine V/max 20 Km/h. (Rolektro 250 BTE) Darf ich auf Radwegen fahren ???? Es gibt für diese Fahrzeuge keine genauen Bestimmungen, alles ist schwammig ausgelegt und eine richtige Aussage bekommt man nicht. Soll ich's drauf ankommen lassen ???? Und auf dem Radwegfahren ??? Und bei einer Strafe Einspruch einlegen ??? Oder wer weiß Rat ??? Die Automobilclubs hüllen sich in Schweigen oder reden um den heißen Brei.....

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