Hessen fördert Aufbau von betrieblicher Ladeinfrastruktur

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Das hessische Wirtschaftsministerium kündigt Fördermittel für betriebliche Ladeinfrastruktur an. Wer auf dem Betriebsgelände Ladesäulen aufstellt, die nicht nur der Firmenflotte, sondern auch den Mitarbeitern zur Verfügung stehen, erhält 40 Prozent der Investitionskosten erstattet. 

++ Dieser Beitrag wurde aktualisiert. Sie finden die neuen Infos ganz unten. ++

In diesem Jahr werden hierfür 1,5 Millionen und im kommenden Jahr zwei Millionen Euro bereitgestellt. Bislang wurden nur öffentlich zugängliche Ladesäulen, die beispielsweise von Energieversorgern aufgestellt wurden, gefördert.

Insgesamt stellt Hessen in diesem Jahr für Elektromobilität 6,8 Mio zur Verfügung. Hinzu kommen fünf Millionen Euro für die Anschaffung von Elektrobussen einschließlich der erforderlichen Ladeinfrastruktur.

Update 25.06.2018: Jetzt gibt es Details zum Förderprogramm für Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber. Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen auf dem eigenen Betriebsgelände errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur werden auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation gefördert. Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 Euro pro Vorhaben, pro Standort können die Erd- und Planungsarbeiten mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden.

Förderfähig sind Vorhaben in den Jahren 2018 und 2019. Der erste Förderzeitraum bezieht sich auf Projekte bis zum 31.10.2018. Bis zu diesem Datum können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden (Zahlungsnachweis). Die Errichtung der Ladeinfrastruktur muss bis spätestens 31.12.2018 abgeschlossen sein. Der zweite Förderzeitraum umfasst Projekte ab März/April 2019 bis zum 31.10.2019. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur muss bis spätestens 31.12.2019 abgeschlossen sein. Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Die Fördermaßnahme wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Das Antragsverfahren erfolgt einstufig. Die Fördermittel können allerdings nicht mit anderen Programmen kombiniert werden.
hessen.deinnovationsfoerderung-hessen.de (Details)

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