Steuerliche Förderung von E-Bikes als Dienstfahrzeuge

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Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich nach Informationen der „Rheinischen Post“ auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt.

Demnach sollen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung der vom Arbeitgeber als Dienstfahrzeuge überlassenen Zweiräder künftig nicht mehr versteuern müssen. Damit würden E-Bikes und Fahrräder noch stärker gefördert als Dienstwagen mit Elektro- und Plug-in-Hybridantrieb, bei denen der Steuersatz für den geldwerten Vorteil bei Privatnutzung wie berichtet zum 1. Januar 2019 von einem auf dann 0,5 Prozent sinken soll. Im Zuge letzterer Entscheidung war von vielen Seiten bemängelt worden, dass Menschen, die ein Dienstrad nutzen, nicht profitieren. An dieser Stelle bessert die Regierung nun offenbar nach.

Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und soll für alle ab 1. Januar neu zugelassenen Fahrzeuge gelten.
presseportal.de

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