Tauziehen um Recht auf Wallbox in Mehrparteienhäusern

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Der gesetzliche Anspruch auf Ladestationen in privaten Tiefgaragen lässt offenbar noch länger auf sich warten. Offenbar ist frühestens nach der Sommerpause mit dem Abschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu rechnen, die derzeit über das Thema diskutiert.

Das hat „Golem“ nach eigenen Angaben vom Bundesjustizministerium erfahren. Konkret seien zwölf Bundesländer aktiv an der im November 2018 gestarteten Diskussion beteiligt. Auf Basis des Abschlussberichts wird das Ministerium dann voraussichtlich nach der Sommerpause einen Referentenentwurf erarbeiten, der später als Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht wird.

Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf private Wallboxen wird zunehmend lauter. Wobei das noch untertrieben ist: Der Redaktion von electrive.net sind zahllose Fälle bekannt, bei denen der Einbau von Ladestationen durch die Miteigentümer verhindert worden ist – teils mit grotesken Argumenten. Wir haben schon im November 2013 mit einer Studie (PDF) auf die Dringleichkeit bei diesem Thema aufmerksam gemacht. Entschieden ist bis heute nichts.

Allen voran Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern fehlt es deshalb seit Jahren an einer rechtlichen Handhabe, um an ihren Parkplätzen Ladestationen anzubringen. In ihren Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vergangenes Jahr festgehalten: „Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern.“

Erstaunlich ist, dass ausgerechnet Bayern gegen einen gesetzlichen Anspruch argumentiert und weiterhin relativ hohe Hürden im Hinblick auf die Zustimmung von Miteigentümern vorsieht. Angeblich will der Freistaat eine „doppelt qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Wohnungseigentümer und der Hälfte der Miteigentumsanteile“ erforderlich machen. Wie das von der Landesregierung formulierte Ziel von 70 Prozent Elektro-Neuzulassungen bis 2030 dazu passen soll, bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen im Freistaat.
golem.de

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