Österreich regelt Anwendungsrahmen für E-Tretroller

spin-electric-kick-scooter-e-tretroller

Für E-Tretroller werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige bzw. Gehwege in der Regel tabu sind. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.

Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit. Solch eine Ausnahmeregelung ziele vor allem auf den ländlichen Raum ab, wo E-Tretroller-Fahrer z.B. besser auf Gehsteigen als auf stark befahrenen Durchgangsstraßen aufgehoben sind, heißt es.

Einstimmig den Verkehrsausschuss passiert hat auch eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die u.a. günstigere Mauttarife für Lkw mit reinem Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb bringen soll.

„Sachstandsbericht Mobilität“ offenbart Versäumnisse

Das österreichische Umweltbundesamt hat unterdessen einen „Sachstandsbericht Mobilität“ veröffentlicht, laut dem es „einer grundlegenden Änderung des Verhaltens und der eingesetzten Technologien im Verkehrssektor“ bedarf, um die Klimaziele in Österreich zu erreichen. Die Analyse zeigt, dass selbst bei weitgehender Neuzulassung emissionsfreier Elektrofahrzeuge ab 2030 und unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen im Jahr 2030 weniger als die Hälfte der erforderlichen Treibhausgas-Reduktion erzielt wird.

Das Amt führt daher an, dass Fahrten im Personen- und Güterverkehr zu reduzieren und auf den ÖPNV bzw. auf die Schiene zu verlagern sind. Der Sachstandsbericht listet denn auch mehr als 50 untersuchte Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele auf – prominent platziert sind darin allen voran ökonomische Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität und anderer effizienter Antriebstechnologien. Erwägt wird u.a. eine Erhöhungen der Mineralöl- sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer, wobei die Mehreinnahmen in die Finanzierung von Förderprogrammen für Antriebstechnologien und Transportsysteme fließen könnten. Auch eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit für Benzin- und Diesel-Pkw auf Tempo 100 auf Autobahnen und Schnellstraßen wird angeregt.

Greenpeace fordert von Verkehrsminister Norbert Hofer in einer ersten Reaktion auf den Sachstandsbericht, ab 2028 keine neuen Diesel, Benziner und Hybridfahrzeuge mehr neu zuzulassen und alle 50 vom Umweltbundesamt vorgelegten Maßnahmen umzusetzen.
orf.at, ots.at (beide E-Tretroller), nachrichten.at, oe24.at, derstandard.at

0 Kommentare

zu „Österreich regelt Anwendungsrahmen für E-Tretroller“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch