Ladesäule macht Supermarkt nicht zur Tankstelle

Bietet ein Supermarkt auf dem Kundenparkplatz eine Ladesäule für E-Autos, muss er sich dennoch an das Ladenöffnungsgesetz halten und darf nicht sonntags öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (AZ: 4 L 162/21). Geklagt hatte die Betreiberin eines Bio-Supermarkts, die wegen der Ladesäule auf dem Parkplatz eine Ausnahme in dem Gesetz nutzen wollte.

Tankstellen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das wurde ihr vom Bezirksamt untersagt – in diesem Fall zu Recht, wie die Verwaltungsrichter entschieden.

Die Begründung des Gerichts: Die Antragstellerin betreibe keine Tankstelle. Dabei komme es nicht darauf an, ob eine Ladestation für E-Fahrzeuge überhaupt unter den Begriff Tankstelle falle. Denn die Antragstellerin habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Ladestation gewerblich angeboten werde. Die Lademöglichkeit sei vielmehr eine untergeordnete Nebenleistung zum eigentlichen Betrieb des Supermarkts. Das Angebot richte sich kostenfrei ausschließlich an Kunden und diene somit in erster Linie der Kundenbindung.
lifepr.de

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