China will E-Autos mit zu starker Beschleunigung einschränken
Das sieht der Entwurf der Verordnung mit dem Titel „Technische Bedingungen für die Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen“ vor. Demnach müssen PkW „standardmäßig so eingestellt sein müssen, dass die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h mindestens 5 Sekunden dauert“. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit übermäßiger Beschleunigungsleistung zu verringern.
Mit der Formulierung „standardmäßig“ dürfte aber nur der beim Fahrzeugstart fest hinterlegte Fahrmodus gemeint sein, es wird nicht grundsätzlich die Beschleunigungsdauer auf mindestens fünf Sekunden festgelegt. Das könnte bedeuten, dass es weiterhin möglich ist, einen bewusst einen speziellen Sport-Modus auszuwählen, der mehr Leistung bzw. eine schnellere Beschleunigung freigibt. Ein Beispiel: Im Nio ET5 ist im stärksten Fahrmodus eine Beschleunigung von 4,0 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h laut Werk möglich. Im Komfort-Modus sind es 7,9 Sekunden, die Leistung kann per Software/Fahrmodus aber auch so weit reduziert werden, dass die Beschleunigung mehr als zehn Sekunden dauert.
Während in der Verbrenner-Welt nur sehr teure und damit meist auch seltene Fahrzeuge derart hohe Beschleunigungen erreichen, war dieses Sicherheitsrisiko eher überschaubar. Mit Elektroautos sind aber auch deutlich günstigere und weiter verbreitete Autos in solche Leistungsregionen vorgestoßen. In den vergangenen Jahren haben sich chinesische Hersteller immer wieder gegenseitig bei den Beschleunigungszeiten unterboten – was früher ein Porsche konnte, kann heute auch ein Xiaomi. Dieses Marketing-Instrument, dass etwa ein SU7 schneller beschleunigen kann als ein Porsche Taycan, soll nun wohl eingeschränkt werden.
Über die Vorgabe zur Beschleunigungsdauer hinaus enthält der Entwurf für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge mehrere gezielte Sicherheitsbestimmungen. Diese Fahrzeuge müssen dem Entwurf zufolge mit „einer Technologie zur Unterdrückung von Pedalfehlbedienungen“ ausgestattet sein, die die Leistungsabgabe erkennen und einschränken kann, wenn das Fahrzeug steht oder langsam fährt, und die dem Fahrer klare akustische und visuelle Warnsignale gibt, um eine unbeabsichtigte Beschleunigung zu verhindern. So fasst es zumindest das Portal CarNewsChina zusammen.
Und auch bei Unfällen soll die Sicherheit erhöht werden: Wenn die Airbags auslösen oder sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs innerhalb von 150 Millisekunden um mehr als 25 km/h in Längs- oder Querrichtung ändert (was wohl nur bei einem Aufprall eintreten dürfte), müssen die Fahrzeuge „die Stromkreise automatisch abschalten können“ – also wohl die leitende Verbindung zur Hochvolt-Batterie trennen.
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen rund um die Batterien: Diese müssen mit Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen ausgestattet sein, die auch noch so gestaltet sind, dass die die Fahrgäste nicht gefährden. Die Entlastungskanäle müssen den Überdruck also zur Seite oder nach unten abführen, weg von der Kabine. Die Elektrofahrzeuge müssen auch den Batteriestatus überwachen und automatisch erkennen, wenn in Batteriezellen ein „abnormaler Zustand“ eintritt. Wird ein thermisches Problem erkannt, muss das Fahrzeug „die Insassen durch deutliche akustische und optische Signale warnen“. Allerdings hat schon im April das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie neue verbindliche Sicherheitsstandards für E-Auto-Batterien angekündigt. Sie sollen am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine zentrale neue Anforderung an die Akkus ist, dass sie keine Feuer- oder Explosionsgefahr mehr darstellen dürfen.
Weitere Punkte des Entwurfs betreffen Fahrassistenzsysteme, das Infotainment, die Fenster und auch Türen von Autos. In Pkw müssen die Insassen etwa das Fahrzeug durch mindestens zwei verschiedene Türen verlassen können. Die Türen selbst müssen innen und außen mit einer mechanischen Entriegelung ausgestattet sein. Bei Fahrzeugen mit elektronischer Verriegelung müssen die Türen, die nicht vom Aufprall betroffen sind, automatisch entriegeln, wenn der Airbag auslöst oder ein „thermisches Ereignis der Batterie“ eintritt.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Phase der öffentlichen Konsultation im Rahmen des nationalen Normenüberarbeitungsprozesses – Änderungen sind also noch möglich.





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