PLEV: Auch E-Hover- & E-Skateboards vor Legalisierung

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Neues zur geplanten Legalisierung von Elektro-Kleinstfahrzeugen in Deutschland: Parallel zu E-Tretrollern will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer per Ausnahmeverordnung auch die Nutzung von elektrischen Hoverboards, Skateboards und ähnlichen Fahrzeugen regeln.

Die Verordnung für E-Tretroller kann voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Die kleineren Geräte ohne Lenkstange sollen über die Ausnahmeverordnung ebenfalls noch im ersten Halbjahr 2019 legal gefahren werden können. Da der Bundesrat Letzterer nicht zustimmen muss, kann Verfahren relativ schnell durchgezogen werden.

Anders sieht es wie von uns in einem früheren Bericht ausführlich dargelegt bei der regulären Verordnung für Elektro-Tretroller aus. Während in anderen EU-Staaten längst munter gesurrt wurde, passierte hierzulande über Jahre nichts. So sind die PLEVs (kurz für Personal Light Electric Vehicles) auf öffentlichen Straßen und Wegen tabu. Allerdings ist nun endlich Bewegung in die Sache gekommen: Scheuer hat inzwischen einen Entwurf vorgelegt, zu dem Verbände Stellung nehmen konnten. Nächster Schritt ist nun die Anmeldung der Verordnung bei der EU-Kommission und die Zustimmung im Bundesrat. Wenn alles glatt läuft, könnten E-Tretroller dann wie oben erwähnt im Frühjahr 2019 für den Straßenverkehr freigegeben werden.
wiwo.de

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