Zu schnell für das Steuerrecht

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Gerade erst hatte Finanzminister Olaf Scholz einiges für die E-Mobilität getan. In seinem umfassenden Steuerpaket wird unter anderem geregelt, dass das Laden von privaten Elektroautos oder E-Bikes am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Die im Juni zugelassenen E-Tretroller sind aber offenbar zu modern für die Steuerrechtler in Scholz’ Behörde.

Sie tauchen in dem Gesetzentwurf nicht auf, folglich müssen die Stromkosten versteuert werden, wenn jemand seinen E-Tretroller in der Firma laden will. Wohlgemerkt: Selbst bei einem kWh-Preis von 30 Cent kostet eine Ladung wohl nur 12 Cent, wie das Magazin „Edison“ vorrechnet. Wie das Finanzministerium dem Magazin bestätigte, müsse erst noch „mit den obersten Finanzbehörden der Länder“ abgestimmt werden, „ob die für Elektrofahrräder geltenden lohnsteuerlichen Regelungen auch für Elektrokleinstfahrzeuge Anwendung finden sollen“.
edison.media

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