Erst nächste Regierung tagt wieder zu Paragraf 14a EnWG

Über die sogenannte Spitzenglättung im Rahmen der Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes wird erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden. Das BMWi bestätigte Medienberichten zufolge, das Thema nicht mehr vor der Bundestagswahl voranzutreiben.

Als Grund gibt das Ministerium an, dass noch keine Einigkeit unter Vertretern von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern in Gesprächen unter der Regie des BMWi herrsche. Der im Januar vom BMWi zunächst zurückgezogene Gesetzentwurf hätte die Möglichkeit eingeräumt, „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie etwa Wallboxen zeitweise ferngesteuert vom Netz zu nehmen, falls ansonsten eine Überlastung des Stromnetzes droht. Bei einem Spitzentreffen zu dem Thema im Februar konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes sorgt in der Branche bekanntlich für Wirbel. Während die Energiewirtschaft die ursprünglich geplante Option zur Fernsteuerung begrüßt, sieht die Autoindustrie einen „einseitigen Vorschlag zugunsten der Energiewirtschaft“. Laut VDA-Präsidentin Hildegard Müller „wäre es sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen“. Und weiter: „Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten.“
erneuerbareenergien.de

3 Kommentare

zu „Erst nächste Regierung tagt wieder zu Paragraf 14a EnWG“
Matthias Urlichs
25.06.2021 um 16:44
Wenn ich Spitzen abfedern will, dann glätte ich sie nicht durch Abschalten, sondern durch Batteriespeicher die kurzfristig benötigte Energie zur Verfügung stellen.Unnötig zu sagen, dass es sich hierzulande wegen der Netzdurchleitgebühren in keinster Weise rechnet, einen solchen ins Netz zu stellen. Schlimmer: bei Batteriespeichern werden diese sogar doppelt erhoben (rein wie raus), was deren Betrieb nachhaltig unwirtschaftlich macht.Auch unnötig zu sagen, dass die Schwarzroten keinerlei Anstalten machen, das zu ändern. Wieso auch? würde ja den Energiekonzernen Geld wegnehmen. Die verdienen am Vorhalten einer zu 95% in der Gegend herumstehenden Kraftwerksreserve viel mehr.
gerd
28.06.2021 um 07:42
Rundsteuersignal? Zwei Tariff Zählet....oder einfach marktwirtschaftlicher Wettbewerb??? Model lieber doch nicht, Da müssten ja die Versorger Leistung liefern, nicht nur Scheinleustung...ein which auf Tandler!
Peter Weber
28.06.2021 um 13:02
Ich weiß nicht warum man alles verkomplizieren muss. Wenn man einen finanziellen Anreiz, anstatt eine Bestrafung (Plichtabschaltung über Gesetzte) des E-Autofahrers, in Form von Preisvergünstigung gibt, wenn man sich steuern lässt. Das geht mit den meisten Wallboxen jetzt schon...ohne Gesetzte, ohne gesonderte Anschlussbedinungen, ohne aufwändige Gateways. Gemeint ist ein dynamischer Preis, je nach Lastsituation. In anderen Ländern funktioniert das jetzt schon.

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