Neues „E-Mobilität“-Gütesiegel für Reparaturbetriebe

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) konzipiert mit dem Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) ein neues Gütesiegel für die Reparatur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Qualifizierte Karosserie-Fachbetriebe dürfen künftig mit dem Siegel „E-Mobilität“ werben.

Die übergeordneten Ziele der Verbände sind es, ihre Mitgliedsbetriebe beim Einstieg in die Elektromobilität zu unterstützen und den Endkunden Kompetenz und Service bei der Reparatur von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu garantieren, wie der ZKF mitteilt. Wer das neue Siegel führen möchte, muss als Mindestanforderung unter anderem mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, der eine Ausbildung für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) absolviert hat.

Die Verbände reagieren mit ihrer Initiative auf die stark wachsende Zahl neu zugelassener E-Autos in Deutschland. Durch diese neuen Antriebskonzepte stiegen für Betriebe rund um die Unfallinstandsetzung von Fahrzeugen die Herausforderungen u. a. durch neue Entwicklungen des Absatzmarktes, die baulichen Voraussetzungen der Fahrzeuge und die Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation, teilt der ZKF mit.

„Gemeinsam mit dem BVdP hat der ZKF die Qualifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität in Form der neuen Marke umgesetzt, um in Karosseriefachbetrieben Standards in der Reparatur von Elektrofahrzeugen aller Fabrikate sicherzustellen“,  bekräftigt ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.

„Ein wichtiger Punkt dabei ist auch der Wissenstransfer, den wir als Verbände gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben weiter vorantreiben wollen. Hierfür haben wir unter anderem die Kooperation mit dem BVdP und Abstimmungen mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gestartet, um für die Betriebe das Fachwissen im Themenbereich E-Mobilität zu bündeln“, führt ZKF-Präsident Peter Börner aus. „So laufen die Fäden zusammen und wir unterstützen die Werkstätten bei der Reparatur eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges, wie etwa in der Beschaffung von Ersatzteilen oder aber auch in Form von technischen Informationen und Hilfestellungen zur Reparatur.“

Neben ausgebildeten Mitarbeitern, die an Hochvoltsystemen arbeiten dürfen, haben sich die Verbände auf eine Reihe weiterer Voraussetzungen geeinigt, um ihr Siegel zu vergeben. So müssen interessierte Betriebe unter anderem als Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb in die Handwerksrolle (ein von der Handwerkskammer geführtes Verzeichnis) eingetragen sein, bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllen und über Spezial-Werkzeuge und -Ausrüstung verfügen. Konkret werde in enger Abstimmung mit dem Kraftfahrzeugtechnischen Institut – kurz KTI – eine Toolbox für E-Fahrzeuge erarbeitet, die regelmäßig durch neue Fahrzeugmodelle erweitert wird und zum Gesamtkonzept E-Mobilitäts-Fachbetrieb gehört.

Die nötigen Unterlagen zum Erhalt des Siegels sowie Informationen über die Voraussetzungen erhalten Betriebe über den ZKF sowie den BVdP.
kfz-betrieb.vogel.de, zkf.de

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