Österreich: Ministerrat beschließt WEG-Änderung

Der Plan der österreichischen Regierung, den Einbau von privaten Ladestationen in Mehrparteienhäusern zu erleichtern, wird konkret. Die entsprechende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde nun im Ministerrat beschlossen und soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Ab dann wird das Schweigen eines von der beabsichtigten Installierung einer einzelnen Ladestation verständigten anderen Wohnungseigentümers als Zustimmung für diese bauliche Maßnahme gewertet. Hintergrund ist, dass der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern bis dato in der Praxis oft an Schwierigkeiten scheitert, die Zustimmung der anderen Miteigentümer zu erhalten. Gemäß dem jetzigen Beschluss des Ministerrats gelten nun ab dem Jahreswechsel gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung.

Künftig gilt die Zustimmung als erteilt, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“). In der Erklärung zur Gesetzesnovelle heißt es wörtlich: „Aufgrund dieser neu eingeführten Zustimmungsfiktion benötigt der Wohnungseigentümer für den Ladestationseinbau also nicht mehr die aktive Zustimmung aller anderen, sondern es reicht bereits aus, wenn er die anderen Wohnungseigentümer davon verständigt und diese in der Folge keinen Widerspruch dagegen erheben.“ Es wird zudem klar geregelt, wie Wohnungseigentümer zu diesem Zweck die Kontaktadresse der anderen Wohnungseigentümer erhalten können.

Eine Vereinfachung gibt es auch bei Entscheidungen, die bis dato von der ganzen Eigentümerschaft zu treffen waren – etwa zum Einbau von kompletten Gemeinschafts-Ladeanlagen. Hier reicht ab Mitte 2022 eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für einen gültigen Beschluss.

Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen wird im Zuge des neuen Gesetzes in Österreich auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert – etwa bei Photovoltaikanlagen.

In Deutschland wird der Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos ebenfalls seit einiger Zeit erleichtert – und zwar durch eine Reform des WEG, die seit 1. Dezember 2020 in Kraft ist.
derstandard.at, bundeskanzleramt.gv.at (Beschluss siehe Punkt 18), parlament.gv.at (Regierungsvorlage)

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