Parkverbot für E-Autos in Tiefgarage unzulässig

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Das Amtsgericht Wiesbaden gab in einem Urteil vom 4. Februar 2022 einer Eigentümerin recht.

In der Begründung (Az.: 92 C 2541/21) heißt es, dass der WEG-Beschluss „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung“ verstoße. Der „nicht abdingbare Rechtsanspruch“ auf eine Lademöglichkeit, der seit dem 1. Dezember 2020 besteht, würde damit ins Leere laufen.
golem.de, haufe.de, imr-online.de

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