Keine Sondernutzung des Gehwegs für Ladekabel

Anwohner haben laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt kein Anrecht, das Ladekabel über den Bürgersteig zu legen, um ihr Elektroauto vor der eigenen Haustür laden zu können.

Im konkreten Fall hatte der Kläger bei der Stadt Oberursel die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabel beantragt, um seine beiden Autos unmittelbar vor seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum laden zu können. Hierfür sollten Kabelbrücken die am Boden liegenden Kabel abdecken. Dies lehnte die Stadt Oberursel mit der Begründung ab, dass durch die entstehenden Stolperfallen der störungsfreie Gemeingebrauch für die Fußgänger nicht mehr gewährleistet sei. Die hiergegen vom E-Auto-Halter erhobene verwaltungsgerichtliche Klage wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
heise.de, golem.de, hessen.de

5 Kommentare

zu „Keine Sondernutzung des Gehwegs für Ladekabel“
Thilo
31.03.2022 um 10:14
Das sind leider keine guten Nachrichten und zeigt einmal wieder, dass wir dazu neigen, uns im "Klein-Klein" zu verlaufen.
Jürgen
31.03.2022 um 23:44
Ja, das ist leider kein Einzelfall in hessischen Gemeinden. Auch in anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet ist das nicht möglich. Habe das selbst erfahren dürfen… Die Antwort, wie die jeweilige Gemeinde das Thema eMobilität und Verkehrswende angehen möchte, ist leider offen geblieben…
Benjamin
31.03.2022 um 22:02
Auch wenn es für die E-Mobilität ein Nachteil ist, halte ich das Urteil für richtig. Es sind Gehwege und die sind oft eh schon viel zu klein, gerade wenn man den Platzbedarf für den Autoverkehr sieht. Auch kleine Kinder, mit Laufrädern, Mütter mit Kinderwägen, ältere Bewohner mit Rollatoren oder Leute im Rollstuhl sollen und müssen die Gehsteige benutzen können. Ich fahre übrigens selbst ein E-Auto und bin klar dafür, dass man das fördert und unterstützt aber bitte nicht auf Kosten der Fußgänger. Schön wäre gewesen, wenn das Gericht z.B. den Vorschlag gemacht hätte eine in den Bürgersteig interagierte Kabelbrücke zuzulassen. Das kostet mehr, würde aber allen Seiten gerecht werden. Zumindest so wie ich den Sachverhalt hier sehe.
MeinerHeiner
01.04.2022 um 09:14
"Schön wäre gewesen, wenn das Gericht z.B. (...)" Ja, aber das sind letztlich Gedanken, die sich die Stadt und der Eigentümer machen müssen. Wenn ich das mal zuende denke: Der Gehweg müsste geschlitzt und ein oberflächenbündiger Kabelkanal eingelegt werden werden. Es braucht einen exklusiven Parkplatz für den Fahrzeugeigentümer, ggf. mit Belegungsmelder, eine Abmarkierung und ein Verkehrszeichen. Ganz schön aufwändig, und städtebaulich sicher nicht überall empfehlenswert...
D-Tric
31.03.2022 um 18:31
Ist aber doch in dem Fall absolut verständlich. Man stelle sich nur mal vor, vor jedem Haus laufen 2-3 Kabel über den Bürgersteig. Wenn man zuhause keine bessere Lademöglichkeit hat, dann muss man halt einfach woanders laden.

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