Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Tesla

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) wirft dem Autohersteller irreführende Umweltaussagen und fehlende Informationen zur Funktion des Wächter-Modus vor. Nach Auffassung des vzbv trifft Tesla auch bei der Werbung zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos irreführende Aussagen.

Der vzbv hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla erhoben. Dieser wirft dem Autokonzern vor zu verschweigen, dass Kund:innen bei Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren.

Tesla wirbt im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Und: „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen desto besser“. Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern. Für viele sei das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.

„Die Realität sieht anders aus: Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran“, so der vzbv in einer Mitteilung. Er hat Tesla wegen Unlauteren Wettbewerbs verklagt.
auto-motor-und-sport.de, vzbv.de

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