Die Wahrheit über Schweizer „Fahrverbote für Elektroautos“

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In den letzten Tagen kursierten diverse Medienberichte, die zumindest in ihren Überschriften etwas reißerisch suggerierten, dass die Schweiz Fahrverbote für Elektroautos plane. Was steckt dahinter? Nun, ganz so wild ist es nicht. 

Basis für die Berichte ist die „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“. Dabei handelt es sich bislang lediglich um einen Entwurf, mit dem sich der Schweizer Bundesrat derzeit wie auch andere Länder auf eine mögliche Strommangellage vorbereitet.

Der Entwurf der Verordnung regelt „zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung des Landes die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“. Skizziert werden vier mögliche Eskalationsstufen, innerhalb derer der Einsatz von Verboten im Krisenfall bestenfalls gestaffelt erfolgen würde. E-Mobilität wird erst in der Eskalationsstufe 3 als eine von vielen möglichen Maßnahmen erwähnt. Dort heißt es wörtlich: „Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen).“ Also: Sollte es in der Schweiz wirklich zu einer Strommangellage kommen, könnten laut dem Entwurf als eine von zahlreichen vorgeschalteten Maßnahmen auch teilweise Fahrverbote für E-Autos in Betracht kommen.
admin.ch (E-Autos auf Seite 6)

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2 Kommentare

zu „Die Wahrheit über Schweizer „Fahrverbote für Elektroautos““
MR
02.12.2022 um 23:04
"Besuch von religiösen Veranstaltungen." Da kann ich ja mein Hobby getrost auch weiter ausüben und zum Wandern in die Berge fahren.
Holger
04.12.2022 um 21:03
... und falls das schief geht, darfst du immer noch fahren - dann zur "Wahrnehmung von Gerichtsterminen" ... ;-)

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