Baden-Württemberg fördert E-Busse mit 7,65 Millionen Euro

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Das Land Baden-Württemberg fördert 2023 insgesamt 252 neue Linien- und Bürgerbusse – jedoch mit allen Antriebsarten. Fast die Hälfte der 15,5 Millionen Euro an Fördermitteln für dieses Jahr werden in Busse mit Batterie-elektrischem Antrieb investiert, konkret 7,65 Millionen Euro.

Wie es in einer Mitteilung des Staatsministeriums heißt, habe bereits ein Viertel der Anträge die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben zum Ziel. Sprich: Es geht um 63 E-Busse, die im Linienverkehr eingesetzt werden sollen. An welche Antragsteller die Förderung für die 63 E-Busse geht, wird in der Mitteilung nicht genannt.

Insbesondere um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum nicht zu überfordern und dennoch die „übergeordneten Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots zum besseren Klimaschutz und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen“, werden auch in diesem Jahr noch Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb gefördert. Eine Förderung ist laut dem Staatsministerium jedoch nur dann möglich, wenn die neu beschafften Fahrzeuge dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten oder wenn dafür weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten aus dem Verkehr genommen werden.

Die Förderung umweltfreundlicher Busse soll aber zunehmend ausgebaut werden: Für 2024 ist geplant, zusätzlich Umrüstungen von Verbrenner-Fahrzeugen auf E-Antrieb zu fördern. „Fast die Hälfte der Fördermittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung von Fahrzeugen mit Batterie-elektrischem Antrieb zu fördern. Diesen Anteil wollen wir weiter kontinuierlich steigern“, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann. „Besonders erfreulich ist, dass in diesem Jahr erstmalig ein Antrag für einen Bürgerbus mit Elektroantrieb bezuschusst werden kann.“

Zudem werden in 2023 erstmals Kleinbusse für On-Demand-Angebote gefördert, die im sogenannten „Linienbedarfsverkehr nach Paragraph 44 Personenbeförderungsgesetz“ eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge dienen der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeitenverkehren.
baden-wuerttemberg.de

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