531 Verwarnungen bei Schwerpunkt-Kontrolle an Düsseldorfer Ladesäulen

In Düsseldorf hat die Verkehrsüberwachung in den vergangenen Wochen Schwerpunktkontrollen an den E-Auto-Ladesäulen im Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden 531 Verwarnungen ausgestellt und 65 Fahrzeuge abgeschleppt.

Bild: Stadtwerke Düsseldorf

Insgesamt wurden nach Angaben der Stadt rund 1.900 Kontrollpunkte überprüft, wobei an den eingerichteten Ladesäulen zwischen zwei und vier Ladepunkte bereitstehen. Die Kontrollen seien „ein wesentlicher Schritt zur Fortführung und Umsetzung des E-Mobilitätsprojekts“, so die Stadt. Denn das Ziel der Ladestationen im öffentlichen Raum ist, Elektrofahrzeugnutzern, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen. Und das geht nur, wenn die Ladesäulen frei sind.

Von Mitte September bis Ende Oktober hat die Verkehrsüberwachung den Schwerpunkt der Kontrollen auf die Ladesäulen gelegt. Allein in der letzten Woche der Aktion wurden 650 Kontrollen an Ladesäulen durchgeführt, bei denen 157 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Die Stadt hält aber auch fest, dass die Verkehrsüberwachung wiederholt festgestellt habe, dass die speziell ausgewiesenen Flächen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, „aber auch von Fahrzeugen mit ‚E‘ im Kennzeichen nicht ordnungsgemäß genutzt werden“.

„Die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktion zeigen, dass Verstöße weiterhin vorkommen, aber nicht in dem erheblichen Umfang, wie oft angenommen wird. Dies ist ein ermutigendes Zeichen für die Bemühungen zur Förderung der E-Mobilität und zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs der Ladeinfrastruktur in der Stadt“, heißt es in der Mitteilung.

Zwar gibt es in Düsseldorf noch unterschiedliche Arten der Beschilderung der Lade-Plätze. An den meisten Stellflächen ist das „Verkehrszeichen 314“ aufgestellt (also ein blaues P) und das Parken wird dort nur für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs erlaubt – für eine Stunde an DC- und vier Stunden an AC-Ladern. An einigen Ladesäulen gibt es noch das „absolute Haltverbot“, bei dem als Ausnahme das Parken während des Ladens erlaubt wird. „In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt“, so die Stadt.

Das Ordnungsamt appelliert an alle Fahrzeugführer, die E-Ladesäulen nur gemäß den Vorschriften zu nutzen. Denn auch nach dem Ende der Schwerpunktaktion werden die Mitarbeiter die Ladesäulen weiter im Auge behalten: „Der Kontrolldruck wird auch weiterhin aufrechterhalten.“

duesseldorf.de

15 Kommentare

zu „531 Verwarnungen bei Schwerpunkt-Kontrolle an Düsseldorfer Ladesäulen“
Wolfgang
09.11.2023 um 16:51
Bei zunehmenden Fahrzeugaufkommen bei immer knapperen Parkraum ist es verständlich, dass so mancher den offensichtlichen freien Platz benutzen möchte. Das städtische Verständnis zu Parkraum und Lademöglichkeit ist leider in der Schublade ganz unten verschwunden. Wie auch alle anderen Überlegungen, die rein logisch betrachtet relativ einfach zu lösen wären. Aber das geht nicht, solange der Vorschriften-Verbogene-Beamte den klaren Gedanken nicht finden kann. Somit bleibt das stumpfe Abhandeln von uralteten Vorschriften aus dem verstaubten Buch der sinnlosen Verordnungen. Ende nicht in Sicht.
Mila
10.11.2023 um 03:02
Wichtig. Kann nicht sein, dass die Ladesäulen in der App als Frei angezeigt werden und dann Autos am Carlsplatz ihre Autos Pseudo anschließen und gar nicht Laden. Oder dort doch ein Benzin-SUV steht. Kauft euch Smarts, damit findet man fast überall einen Parkplatz.
Jürgen Krall
10.11.2023 um 06:48
Das Problem ist immer noch, dass Ladeplätze als "Parkplätze" mit Einschränkungen beschildert werden. Es sind aber in keinem Fall Parkplätze, sondern Ladeplätze! Hier muss der Gesetzgeber endlich ein einfaches Schild einführen. Dann muss noch ein erweitertes Abschlepprecht der öffentlichen Hand auf privaten Gelände eingeführt werden, dass nach Vereinbarung mit dem Betreiber der Ladeinfrastruktur auf Privatgelände, der öffentlichen Hand erlaubt Blockierer abzuschleppen und Bußgelder zu verhängen. Schließlich sind Zapfsäulen auch keine Parkplätze mit Einschränkungen.
Kumpelanton
10.11.2023 um 08:32
"Bei zunehmenden Fahrzeugaufkommen bei immer knapperen Parkraum ist es verständlich, dass so mancher den offensichtlichen freien Platz benutzen möchte." In den Städten muss ein Umdenken stattfinden. Ein Beispiel: Zwei Kollegen von mir, die hier in Düsseldorf wohnen, haben gar kei Auto. Bei Bedarf nutzen sie Carsharing oder mieten ein Fahrzeug und kommen damit prima zurecht. Wenn man in einer Großstadt leben oder arbeiten will, muss man halt auf einen Teil seiner "individuellen Freiheiten" verzichten, sonst klappt das Zusammenleben nicht.
Rainer
10.11.2023 um 08:33
Was möchten sie uns damit sagen?
Christian
10.11.2023 um 08:40
…die Frage ist doch prinzipiell zu stellen: ist eine Stadt verpflichtet den öffentlichen Raum mit parkenden Autos für ein paar Euro im Jahr zustellen zu lassen? Oder sollte nicht jeder Autobesitzer verpflichtet sein, einen Platz auf seinem (Miet-)Eigentum zur Verfügung zu haben. Aber solange der Trend zum Zweit- oder Drittauto geht, wird sich das nicht lösen lassen und weiterhin die Parkplatznot „kreativ“ gelöst werden …
Hans- Peter
10.11.2023 um 09:43
Es ist überhaupt nicht verständlich, dass ein freier Ladeplatz von anderen als Berechtigten genutzt wird. Dann würde das System nicht funktionieren. Das dürfte jedem einleuchten. Insofern ist es gut, dass die Stadt Düsseldorf auf die Einhaltung der Vorschrift achtet. Ein verschwurbelter Kommentar hilft da schon gar nicht.
Alexander Vollmer
10.11.2023 um 09:44
In anderen Ländern werden Verbrenner auf einem Ladeplatz beschlagnahmt und für einen wohltätigen Zweck versteigert. Das sollte man in Deutschland auch einführen.Ich würde es auch gut finden, wenn Verbrennerfahrer die Ladeplätze blockieren oder auf Radwegen parken wie Klimakleber behandelt werden. Blockade ist Blockade.
Peter
10.11.2023 um 09:50
Danke für Ihre Meinung. Aber nicht jeder offensichtlich freie Platz ist zum Parken erlaubt. Auch E-Fahrzeuge dürfen nicht einen Parkplatz an der Ladesäule blockieren, wenn sie nicht laden. Und wer überhaupt keinen Platz findet sein Auto zu parken, darf eben kein Auto haben. Ich stelle mein Auto ja auch nicht an einer Zapfsäule ab und blockiere so die Tankstelle, weil woanders kein Platz ist. Und ich habe bisher immer einen Parkplatz gefunden, auch wenn ich dafür ein paar Meter gehen mußte oder wenn ich dafür einen Parkschein kaufen mußte. Aber leider scheinen wir immer mehr in einer Ich Gesellschaft zu leben.
Armin
10.11.2023 um 10:39
Wer ein E Auto hat aber keine Möglichkeit die Ladung zu Hause ist oft enttäuscht von Fahrzeugen die eine Ladestelle absichtlich blockieren. An einer Tankstelle wird nach dem Tanken die Zapfsäule auch nicht weiterhin blockiert weil es sonst keine Parkflächen gebe. Gegenseitige Rücksicht ist halt nicht jedem seine Stärke.
Horst K.
10.11.2023 um 10:50
Parkraum in Innenstädten abschaffen und nur noch Park&Ride anbieten und Bikes nutzen. Taxi fahren sollte man natürlich auch gestatten. Autos raus aus den Städten! Sage ich, der in der Stadt wohnt und ein Auto besitzt. Und da ist es erstmal egal ob verbrenner oder eauto.
Klaus
10.11.2023 um 18:32
Hallo in die Runde und Danke an alle Städte und Gemeinden, die hier endlich aktiv werden. Wichtig ist auch, dass das Dauerparken unterbunden wird. Da ich selbst zwei Verbrenner und einen Elektro fahre, betrifft es mich auf beiden Seiten... und hier brauchen wir Verständnis auf beiden Seiten.. und wer nicht hören will....
VV
10.11.2023 um 20:01
Der Bericht ist falsch, wo nur das Verkehrszeichen 314 mit dem Verkehrszeichen 1010-66: Auf dem Schild ist ein Auto mit Stromstecker zu sehen. Es zeigt an, dass auf dem Parkplatz nur Autos mit einem E-Kennzeichen parken dürfen. Verkehrszeichen 1050-32: Das Schild mit der Beschriftung „während des Ladevorgangs“ weist darauf hin, dass E-Autos nur während des Ladens auf dem Parkplatz stehen dürfen. Verkehrszeichen 1040-33: Das Schild mit Parkscheibe zeigt eine zeitliche Begrenzung für das Parken an. Zusatz
Dirk
11.11.2023 um 08:06
„In anderen Ländern werden Verbrenner auf einem Ladeplatz beschlagnahmt und für einen wohltätigen Zweck versteigert“ Wo bitte soll das so sein?
Clemens
11.11.2023 um 13:41
Eine Frage zu 4h maximaler Parkdauer an AC Säulen: Gibt es eine Ausnahme für die Nachtstunden? Wenn ich z.B. um 22:00 mein Auto anschließe würde ich es ungern um 2:00 Nachts umpacken zumal in der Zeit kaum jemand nach Lademöglichkeiten sucht…

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