Offiziell: US-Steuergutschrift auf E-Autos läuft Ende September aus
US-Präsident Donald Trump hat sein zuvor von Repräsentantenhaus und Senat gebilligtes Steuerreform- und Ausgabenpaket („The One Big Beautiful Bill“) am 4. Juli unterzeichnet. Damit ist besiegelt, dass die Regierung die E-Auto-Subventionen streicht – und zwar zum 30. September, sprich: in knapp drei Monaten. Die Steuergutschrift in Höhe von 7.500 Dollar gibt es aktuell noch für Haushalte, die ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen. Außerdem winkt eine Steuergutschrift in Höhe von 4.000 Dollar für Käufer von gebrauchten Elektrofahrzeugen.
Diese und weitere nun vor dem Aus stehende Steuererleichterungen zur Umweltentlastung in den USA sind vor allem durch den Inflation Reduction Act verlängert oder modifiziert worden – ein Gesetz aus dem Jahr 2022, das von Ex-Präsidenten Joe Biden auf den Weg gebracht wurde. So hatte die Biden-Administration etwa die E-Auto-Steuergutschrift 2022 auf geleaste Fahrzeuge ausgeweitet und die Obergrenze pro Hersteller aufgehoben. Wir erinnern uns: Zuvor disqualifizierten sich jene Hersteller für den Bonus, die die Marke von 200.000 E-Autos erreicht hatten.
Nach dem Willen der Vorgänger-Regierung hätten die Steuererleichterungen noch etwa sieben Jahre lang Bestand haben sollen, also mindestens bis 2032. Doch unter Trump verdichteten sich schnell die Hinweise, dass die Steuergutschrift für E-Autos keine Zukunft hat. Zur Streichung des Bonus gab es allerdings zuletzt konkurrierende Vorschläge aus dem Kongress, wann der Schlussstrich gezogen werden soll. Mit dem 30. September haben die Abgeordneten beider Kammern nun letztlich den frühstmöglichen Zeitpunkt gewählt. In einem im Mai verabschiedeten Entwurf des Repräsentantenhauses war noch von einem gestaffelten Ausstieg bis Ende 2026 die Rede. Der Senat plädierte Mitte Juni dagegen dafür, die Steuergutschrift für Neufahrzeuge 180 Tage (rund 6 Monate) nach Inkrafttreten des Gesetzes auslaufen zu lassen, was grob zum nächsten Jahreswechsel der Fall gewesen wäre.
Übrigens: Das sogenannte Leasing-Schlupfloch – über das Automobilhersteller auch für Fahrzeuge, die formal nicht förderfähig waren, die Gutschrift geltend machen konnten – ist mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort gestrichen worden. Diese Forderung hatte der Senat in seiner Fassung zwar noch drin, aber sie wurde im Zuge der Verhandlungen fallen gelassen. So bleibt die bisher viel genutzte Praxis, mit der auch Modelle mit ausländischer Endmontage indirekt subventioniert wurden, voraussichtlich ebenfalls noch bis 30. September bestehen.
Branchenbeobachter erwarten nun in den kommenden drei Monaten viele vorgezogene Beschaffungen von E-Autos, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen. Anschließend dürfte es erfahrungsgemäß zu einem Einbruch der Zulassungszahlen kommen – es sei denn, die Hersteller gewähren temporär oder dauerhaft niedrigere Preise.
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