Urteil: Elektroautos müssen an Ladestationen auch laden

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Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg hat entschieden, dass der Nutzer eines E-Autos kein Vorrecht genießt, wenn er dieses auf dem Parkplatz vor einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Im konkreten Fall war der gewünschte Ladeanschluss blockiert und der Fahrer wollte den Wagen später anschließen. 

Der Fahrer hatte in Berlin einen gemieteten BMW i3 auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild mit dem Zusatz „widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“.

Der Fahrer schloss den i3 jedoch nicht an, da einer der beiden vorhandenen Ladepunkte bereits belegt war und an dem zweiten das Kabel nicht zum Fahrzeug passte. Als er später zurückkehrte, konnte er sein bereits abgeschlepptes Elektroauto nicht vorfinden.

Die Klage auf Rückzahlung der Abschleppkosten in Höhe von 150 Euro verlor der Autofahrer. Gegen das Urteil ist Berufung beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 55 S 288/16 eingelegt worden.
heise.de, juris.de

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