Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur gestartet

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Das lange Warten hat ein Ende: Nach schier endloser Prüfung hat die EU das deutsche Förderprogramm für Ladeinfrastruktur genehmigt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat daher nun alle Details und den ersten Förderaufruf veröffentlicht. Bis 2020 stehen im Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur insgesamt 300 Mio Euro für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen bereit.

Was muss zuerst da sein – Henne oder Ei? Angesichts der anhaltend niedrigen Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge und großer Lücken im Ladenetz dürfte die Antwort jedem Marktbeobachter inzwischen klar geworden sein. Für eine wirksame Bewässerung der deutschen Ladewüste soll jetzt das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur sorgen. Mit 200 Mio Euro fördert das BMVI darüber den Aufbau von 5.000 DC-Schnellladestationen. Weitere 100 Mio Euro sind für die Installation von 10.000 AC-Ladestationen vorgesehen. Voraussetzung ist für beide Technologien, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge ab dem 1. März 2017 stellen. Der Branche bleiben also nur grob zwei Wochen, um sich auf die Förderanträge vorzubereiten. Allerdings dürften viele Player längst fertige Pläne in der Schublade haben.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie sowie den ersten Aufruf zur Antragseinreichung.

Im ersten Call sind 2.500 Schnellladestationen vorgesehen. Diese werden nach einem festen Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Grundlage dafür sind die Berechnungen aus dem Nationalen Strategierahmen zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (NSR). Zudem stehen 10 Mio Euro für AC-Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Bei dieser Normalladeinfrastruktur erfolgt keine regionale Verteilung. Generell gilt wie auch beim Umweltbonus das Windhundverfahren. Heißt übersetzt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Wo entstehen die ersten Schnellladepunkte?

Für die ersten 2.500 Schnellladepunkte ist eine Verteilung nach Bundesländern vorgesehen. Die Grundlage dafür sind die Berechnungen aus dem Nationalen Strategierahmen zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (NSR):

BundeslandAnzahl Schnelllader
Baden-Württemberg430
Bayern430
Nordrhein-Westfalen430
Niedersachsen186
Hessen186
Rheinland-Pfalz186
Berlin90
Sachsen90
Schleswig-Holstein90
Brandenburg66
Hamburg66
Sachsen-Anhalt66
Bremen46
Mecklenburg-Vorpommern46
Thüringen46
Saarland46

Wenn die maximale Anzahl an zuwendungsfähigen Schnellladepunkten in einem Bundesland erreicht ist, werden in diesem Bundesland keine weiteren Fördermittel bewilligt. Bei der Normalladestruktur erfolgt keine regionale Verteilung.

Wer kann die Förderung beantragen und gibt es Begrenzungen?

Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, also sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden. Kommunen werden hierbei als juristische Personen des öffentlichen Rechts bewertet. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch deren Netzanschluss und Montage. Mögliche Standorte von Ladesäulen sind Tankstellen und Autohöfe an Hauptverkehrsachsen, Einkaufs- und Sportzentren, Carsharing-Stationen oder Bahnhöfe, Flughäfen und Messezentren. Grundsätzlich liegt die maximale Zuwendungssumme pro Antragsteller bei 60 Mio Euro für die gesamte Förderperiode von 2017 bis 2020. Im ersten Förderaufruf ist die Zuwendungssumme pro Antragsteller auf 5 Mio Euro begrenzt.

Wie errechnet sich die Fördersumme eines Projektes?

Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese setzen sich zusammen aus den Anschaffungsausgaben für die Ladestation, den Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert (z.B. Ertüchtigung hinsichtlich der Authentifizierungsoptionen), sowie den Kosten für die Montage ohne Umsatzsteuer. Im ersten Aufruf erfolgt die Förderung anteilig. Dabei beträgt die Förderquote im ersten Förderaufruf maximal 40 Prozent auf die Höchstsätze für Normal- und Schnellladepunkte sowie den Netzanschluss. Generell sieht die Förderrichtlinie einen Höchstsatz von 60 Prozent vor, was aber erst ab dem zweiten Aufruf zur Anwendung kommen dürfte und womöglich dafür sorgen soll, dass in der ersten Runde vor allem Top-standorte ausgewählt werden, mit denen sich auch Geld verdienen lässt.

Welche Anforderungen gibt es an aufzustellende Ladestationen?

Vorgaben zum Aussehen oder bestimmten Typen von Ladesäulen gibt es nicht. Allerdings müssen die Mindesanforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV I) vom 09. März 2016 zu den Steckerstandards für Normallade- und Schnellladepunkte berücksichtig werden. Heißt: Normalladesäulen müssen mindestens den Typ 2 Stecker bedienen und Schnelllader mit CCS ausgestattet sein. Zusätzlich können an jeder Ladesäule weitere Steckerstandards gefördert werden. Die Ladestationen müssen remotefähig sein. Zudem müssen die Betreiber gewährleisten, dass die Ladesäule zu den im Förderantrag angegebenen Zeiten genutzt werden kann, und verflichtet sich, die Ladestation mindestens 6 Jahre lang zu betreiben. Der Zugang zur Ladesäule sollte grundsätzlich 24/7 ermöglicht werden. Mindestens sollten Ladestationen an Werktagen für 12 Stunden zugänglich sein. Die Zuwendungshöhe fällt in solchen Fällen niedriger aus.

Gibt es Vorgaben zur Markierung und Preisgestaltung?

Betreiber der Ladestation können selbst entscheiden, ob sie den Strom kostenlos abgeben oder ein Abrechnungsmodell nutzen. Möglich sind die üblichen Abrechnungsmodelle nach Zeit oder Kilowattstunde. Die Stellplätze neben einer Ladesäule im öffentlichen Straßenraum sind durch das Aufbringen einer Bodenmarkierung (Auto mit Stecker) zu kennzeichnen, die Stellplätze im nicht-öffentlichen Raum durch eine grüne Bodenmarkierung. Der Ladepunkt-Betreiber hat den Nutzern das punktuelle Aufladen zu ermöglichen, indem er entweder keine Authentifizierung fordert und die Ladung ohne direkte Gegenleistung oder gegen Bargeld-Zahlung in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt anbietet oder die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines webbasierten Systems ermöglicht. In der Menüführung sind dabei mindestens Deutsch und Englisch zu berücksichtigen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht wird. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss darüber hinaus auch vertragsbasiertes Laden ermöglichen. Hierbei ist an Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung ab 3,7 Kilowatt mindestens der Zugang per RFID-Karte (Multi Standard) zu ermöglichen. Darüber hinaus können weitere Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten angeboten werden. Eine Roaming-Anbindung muss erfolgen.

Wann beginnt ein Projekt und wie schnell sollte es abgewickelt werden?

Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Planung, Genehmigungsverfahren usw. gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Dementsprechend haben viele Investoren bereits fertige Pläne in ihren Schubladen. Ein Vorhaben sollte möglichst binnen 12 Monate realisiert werden. Die Verlängerung der Frist ist nur in begründeten Fällen möglich.

Weiterführende Links:

> Pressemitteilung des BMVI zum Start des Förderprogramms unter www.bmvi.de
> Presseinformation der EU-Kommission zur Genehmigung des Programms unter www.europa.eu
> Unterlagen für Förderanträge finden Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter www.bav.bund.de
> Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter www.bmvi.de
> Aufruf zur Antragseinreichung unter www.bmvi.de
> Ankündigung der Beteiligung von E.ON unter www.eon.com

8 Kommentare

zu „Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur gestartet“
ANDREAS-MICHAEL REINHARDT
15.02.2017 um 08:38
Endlich geht es los. Die Markierung einer Parkfläche für Elektrofahrzeuge auf öffentlichem oder privatem Grund ist wichtig. Hätte mir eine gewünscht, dass auch eine einheitliche Ladestation- Stele zur Sichtbarmachung (nachts mit LED-Beleuchtung) zuvor mal diskutiert und festgelegt worden wäre. Stichwort: Finden. Wichtig ist ferner, dass die dynamischen Infos eines Ladepunktes ("betriebsbereit", "belegt", "frei") frei verfügbar sind via IT in den Navigationsgeräten und Smartphone Apps wie z.B. LEMnet.
O.Schilgen
01.03.2017 um 09:45
Diese Anforderung macht eine Ladesäule nicht gerade billiger. Das ist zwar heute nett und interessant - aber wäre es nicht besser, wenn stattdessen mehr einfachere und günstige Ladesäulen oder Ladepunkte in den bezahlten Parkraum kommen?
W.Loebner
15.02.2017 um 11:26
"Normalladesäulen müssen mindestens den Typ 2 Stecker bedienen und Schnelllader mit CCS ausgestattet sein".Die "Kannbestimmung" bei Steckertypen ist die Einladung ausländische Steckertypen wie z.B. "Chademo" auszusperren. Und wir regen uns über Trumps Protektionismus auf. Leider wie immer zu kurz gedacht. Apropos: Bayern 430, Thüringen 46. Wo ist denn da die Ausgewogenheit. Wenn man sich die Verteilung ansieht, so wird hier der Osten bewusst abgehängt.
O.Schilgen
01.03.2017 um 09:48
Da wird nichts abgehängt. Doch in Bayern sitzen zwei Hersteller, und dass da in deren näherem Umfeld zuerst Schnellladesäulen aufgebaut werden, kann doch nicht wirklich überraschen. Die ersten werden die wohl auf dem Werksgelände in der Entwicklung gebraucht haben ...Also keine Sorge, die flächendeckende Verteilung wird schon bald kommen - auf der Strecke von Hamburg nach Berlin fehlen auch noch Schnelllader.
O.Schilgen
01.03.2017 um 09:43
Die Förderrichtlinie ist für Schnellladestationen sinnvoll und gut. Für eine Installation von einer großen Zahl von Ladepunkten in bewirtschaftetem Parkraum aber ist das leider völlig daneben. Was für einzelne Ladesäulen zum Finden und Nutzen gut ist, ist bei 20 oder mehr Ladepunkten in einem bezahlten Parkhaus oder Parkplatz nicht mehr sinnvoll. Da ist die sinnvollste Lösung, dass eine Doppelabrechnung, einmal parken, einmal laden, nicht mehr nötig ist, und das Laden im Parkpreis integriert wird. Spätestens bei 100% E-Mobilität versteht das dann auch jeder ... jeder will parken und jeder will laden. Zweimal zahlen macht dann gar keinen Sinn mehr. Auch die Apps und so ... sind dann überflüssig. Dann sollte jedes Parkhaus, jeder Parkplatz, der Geld kostet, das bieten.
Kleinlader – Christoph M. Schwarzer
02.03.2017 um 10:43
[…] des Bundesverkehrsministeriums wird Hamburg mindestens 66 weitere davon bekommen. Deutschlandweit werden es 5.000 sein. Und hier erinnert (nicht gleicht) das Laden des Volkswagen e-Up fast dem Tanken von […]
Icke
02.03.2017 um 11:02
Mal schauen was wird.
Icke
02.03.2017 um 12:58
Die anstehende Generation der EV hat eine Streckenleistung von 250 bis 300km. Und wann bitteschön wird die für den normal Fahrer gebraucht? In der Woche pendelt man. Und am Wochenende geht die Katastrophe los. Aldi und Co, hat dann auch zu. Und dann ist aus der Traum. Und wer fährt denn so große Distanzen. Viele wollen 1 bis 2 Std fahren und dann am Ziel sein. Und dort steht das Auto ja doch nur rum. Also muss am Ziel geladen werden können !!!! 3.7kw. Woher soll denn bitteschön die Ladeleistung kommen. Soll dort dann ein Kraftwerk gebaut werden? Fangt doch erst einmal mit den einfachen Sachen an. Wer mehr will kann sich ja das Model S oder M3 besorgen. Das kann doch nicht so schwer sein.

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