Erster Förderbescheid für 595 Ladepunkte geht nach Hamburg

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Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Hamburg hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Freitag den ersten Förderbescheid an die Hansestadt übergeben – und damit das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur offiziell gestartet. Mit dem Geld entstehen 595 Ladepunkte in und um Hamburg.

Der Förderantrag aus der Hansestadt war am 1.März als erster überhaupt mit den vollständigen Planungs- und Antragsunterlagen hochgeladen worden. Insofern war die Übergabe auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK), die unter dem Vorsitz Hamburgs in der Hansestadt stattfand, ein Volltreffer. Die Hansestadt ist damit der erste von insgesamt etwas mehr als 100 Zuwendungsempfängern und kann sich über 2,79 Mio Euro freuen, welche zur Nachverdichtung des Ladenetzes genutzt werden sollen. In diesem Rahmen entstehen 542 AC-Ladepunkte, 59 DC-Standorte und ein High-Power-Charger im Stadtgebiet. Gefördert werden durch das Bundesprogramm 595 Ladepunkte (535 AC und 60 DC). Derzeit sind in Hamburg bereits 452 öffentlich zugängliche Ladepunkte (435 AC und 17 DC) in Betrieb. Die Mehrheit dieser, nämlich 381 (371 AC und 10 DC), wird von der stadteigenen Stromnetz Hamburg GmbH betrieben.

1.000 Anträge für Ladeinfrastruktur-Förderung

Insgesamt sind seit dem 1. März 2017 mehr als 1.000 Anträge im Zuge des Bundesförderprogramms eingereicht worden. Das entspricht einem Fördervolumen von 47 Millionen Euro, wie das zuständige Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilte. „Damit können Gesamtinvestitionen in Höhe von 148 Millionen Euro ausgelöst werden“, heißt es. Insgesamt 111 Anträge für 395 DC- und mehr als 1.400 AC-Ladepunkte sind jetzt in einem ersten Schritt bewilligt worden. Die größten Fördersummen gehen laut BMVI nach Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Nach Informationen von electrive.net war der AC-Bereich, für den im ersten Förderaufruf nur 10 Mio Euro vorgesehen sind, gnadenlos überzeichnet, während es für die ebenfalls ausgeschriebenen 2.500 Schnellladestationen nicht genug Anträge gab. Eine Umschichtung des Volumens zugunsten von AC-Stationen werde aber nicht vorgenommen, wurde uns aus dem Umfeld der Verkehrsministerkonferenz zugetragen.

Stattdessen werde ein zweiter Aufruf noch in diesem Jahr erwogen. Dazu forderte die VMK den zuständigen Bundesminister Dobrindt auch ausdrücklich auf. Darüber hinaus wünschen sich die Verkehrsminister der Bundesländer, dass künftig auch solche Ladestationen gefördert werden, die zwar nicht öffentlich sind, aber von „öffentlich zugänglichen Fahrzeugen“ genutzt werden können. Gemeint sind damit zum Beispiel elektrische Carsharing-Autos, Taxis oder Busse. Ein Hintergedanke der Länder könnte sein, dass Carsharing-Fahrzeuge, die eigene Ladeinfrastruktur nutzen, keine öffentlichen Ladesäulen mehr blockieren, was in Städten wie Berlin, Hamburg und Stuttgart bereits ein ernsthaftes Problem ist.

Darüber hinaus wollen die Bundesländer bei der Förderung elektrischer Busse nicht nur die Anschaffung dieser, sondern auch die nötige Infrastruktur und Energiekosten gefördert sehen. Hier zielen die Länder darauf ab, dass für E-Busse die EEG-Umlage und die Netzentgelte reduziert werden, damit der Strom als Energiequelle gegenüber dem subventionierten Diesel konkurrenzfähig wird.

Auch wird angeregt, für Busse und Taxis eine Rechtsänderung im Personenbeförderungsgesetz vorzubereiten und „ordnungsrechtliche Vorgaben mit zeitlich vorlaufenden Fördermaßnahmen zu verknüpfen“. Dieser Push-and-Pull-Ansatz soll die Verbreitung elektrischer Fahrzeuge in diesen Bereichen forcieren, damit die Städte und Gemeinden ihre Luftprobleme schneller in den Griff kriegen können.

Ob das Bundesverkehrsministerium willens ist, diese Wünsche umzusetzen, ist mehr als unklar. Gegen einen zweiten Förderaufruf noch in diesem Jahr spricht der Wunsch der EU-Kommission, dabei auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Dafür bräuchte es allerdings zunächst einmal praktische Erfahrungen aus dem ersten Call. Die Errichtung der darin bewilligten Säulen wird allerdings das nächste halbe Jahr in Anspruch nehmen – mindestens. Und dann ist die aktuelle Legislaturperiode gelaufen. Dass rund um die Bundestagswahl ein zweiter Förderaufruf startet, ist deshalb eher unwahrscheinlich.

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