Tesla verbietet Supercharger-Nutzung für das Gewerbe

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Tesla will den wachsenden Anteil an Supercharger-Ladevorgängen von gewerblichen Fahrern Einhalt gebieten. Eine neue Nutzungsrichtlinie untersagt diesen nun nahezu flächendeckend das Laden mit Neufahrzeugen.

Fast allen ab sofort gekauften Neu- als auch Gebrauchtwagen des Herstellers verbietet Tesla die Nutzung der eigenen Schnelllader, wenn die Fahrzeuge kommerziell genutzt werden. Dabei soll es laut den neuen Vorgaben nur wenige Ausnahmen geben. Einzelne Supercharger könnten demnach von der Neuregelung ausgenommen werden, um „bestimmten örtlichen Umständen Rechnung zu tragen“, heißt es.

Als Hauptgrund führt Tesla an, dass wieder mehr Kapazitäten für Fernreisende geschaffen werden sollen, um die ursprüngliche Idee der elektrischen Langstrecken-Mobilität zu stärken. Zudem soll die überbordende Nutzung z.B. durch Taxi- oder Ridesharing-Dienste begrenzt werden. Bei anhaltenden Verstößen droht Tesla deshalb mit technischen Hürden, die das Laden gewisser Fahrzeuge begrenzen – oder gänzlich stoppen. Der Vorgang zeigt, dass Tesla dringend seine Hausaufgaben machen muss: Die Supercharger sind der zentrale Dreh- und Angelpunkt im Ökosystem der Kalifornier. Das Geschäftsmodell an den schnellen Ladestationen sollte daher für alle Nutzergruppen klar durchdacht sein. Das geht letztlich wohl nur über den Preis.
electrive.com, electrek.co, tesla.com

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