Bund fördert ab sofort E-Lastenräder und -anhänger

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Seit dem 1. März ist die sogenannte Kleinserien-Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft. Damit sind unter anderem elektrisch unterstützte Lastenräder und -anhänger durch einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.500 Euro förderfähig.

Der Bund will mit der Richtlinie Produkte und Verfahren für den Klimaschutz zum Durchbruch verhelfen, die bereits marktreif sind, aber noch ein Nischendasein fristen. Denn: „Innovative Produkte und Verfahren haben es oft schwer, sich zügig am Markt durchzusetzen und den Sprung in die reguläre Serienproduktion zu schaffen“, heißt es aus dem Umweltministerium.

Förderfähig sind demnach neuerdings auch Lastenräder und -anhänger „mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen“, wie es in der Vorstellung der Richtlinie heißt. Konkret sind damit mindestens 150 Kilo und ein Volumen von einem Kubikmeter gemeint. Förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger einzeln oder auch als Gespann, bei dem zumindest ein Teil des Fahrzeugs über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss. Zur Abgrenzung hier einige Beispiele von Lastenrändern, die nicht unter die neue Regelung fallen: Da wären zum einen Lastenräder für den Transport von Personen und solche, die als Verkaufsstände dienen, und zum anderen Gebrauchträder, Prototypen sowie selbstgebaute Räder.

Die Förderung gilt rückwirkend für Anschaffungen, die nach dem 29. November 2017 getätigt worden sind. Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen und Kommunen als auch Organisationen. Online-Anträge werden ab sofort vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen genommen.
pedelec-elektro-fahrrad.de, bmub.bund.de

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