BaWü: Behörde trifft Vorkehrungen für Fahrverbote

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Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg ist nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ mit seinen Planungen für ein Diesel-Fahrverbot in Stuttgart deutlich weiter als bisher angenommen. So könnten schmutzige Dieselautos bereits ab dem 1. Januar 2019 aus der Stadt verbannt werden.

Dem Bericht zufolge bereitet sich das vom Grünen-Politiker Winfried Hermann geleitete Verkehrsministerium darauf vor, ab dem kommenden Jahreswechsel Dieselautos der Schadstoffklassen 1 bis 4 in Stuttgart zu verbieten. Ein Jahr später soll dies auch für Euro-5-Diesel gelten.

Das davon berührte Territorium soll sich nicht nur auf den sogenannten Talkessel, sondern das gesamte Stadtgebiet erstrecken. Während es für nachgerüstete Diesel-Pkw mit neuen Abgaskatalysatoren keine Ausnahmen geben soll, werden Handwerker wohl größtenteils von dem Verbot befreit sein, führen die „Stuttgarter Nachrichten“ aus.

Fakten geschaffen werden aber erst, wenn sich die Regierungskoalition auf diese Schritte auch tatsächlich einigen kann und wenn auch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten vorliegt. Bekanntlich hatte das Gericht die bereits zuvor gefallenen Urteile aus Düsseldorf und Stuttgart Ende Februar bestätigt: Demnach sind Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Die emsigen Vorbereitungen der Landesbehörde sieht in Stuttgart derweil nicht jeder positiv: Die FDP-Landesfraktion äußert den Verdacht, dass hinter den Kulissen bereits Fakten geschaffen werden sollen.

Derweil hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für „Saubere Luft“ des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.2.2018 rechtskräftig ist.
stuttgarter-nachrichten.deduh.de (Zwangsvollstreckungsverfahren)

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