USA: BMW verlängert Recht auf die Bezeichnung i9

bmw-logo-symbolbild

BMW hat in den USA das Namensrecht auf die Bezeichnung i9 verlängert. Ob das ein Zeichen ist, dass das nie über die Planungsphase hinausgekommene und bereits für Tod gehaltene Projekt BMW i9 doch noch in Fahrt kommt? Schwer zu sagen, Gerüchte bekommen jedenfalls neues Futter.

Fakt ist: Das 2012 erstmals erwirkte Namensrecht wäre zum 31. Juli dieses Jahres ausgelaufen, insofern macht der Zeitpunkt zur Verlängerung in dieser Hinsicht Sinn.

2014 waren erstmals Meldungen aufgetaucht, wonach die Münchner einen Stromer mit der Bezeichnung i9 für 2016 vorsehen. Doch das Jahr kam und ging. Anfang dieses Jahres äußerte dann Branchen-Insider Georg Kacher, dass BMW seine Pläne für einen i9 ebenso gekippt habe wie für einen i5. An die Stelle des i9 solle stattdessen ein etwas kleinerer, aber geräumiger i7 treten. Namensrechte hin oder her: Wie es letztlich kommt, wird die Zeit zeigen.
bmwblog.com, autoguide.com

 

Schlagwörter

0 Kommentare

zu „USA: BMW verlängert Recht auf die Bezeichnung i9“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lesen Sie auch