Eichrecht: EGS stellt mobiles Prüfgerät für Ladesäulen vor

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Bald sind nur noch geeichte Ladesäulen für eine Abrechnung nach Zeit oder Leistung zugelassen. Mit einer von EGS entwickelten Ladezählerbox sollen Eichbehörden bereits installierte Ladestationen ohne angeschlossenes Elektroauto gesetzeskonform eichen können. 

Ab dem 1. April 2019 unterliegen AC-Ladesäulen gemäß MessEG (§ 3 Nr. 22 und 23) und MessEV §1 der Eichpflicht. Vermutlich werden die Eichbehörden dann bald ausrücken, um Ladestationen zu überprüfen. Das Prüfgerät von EGS soll dabei helfen. Auch Hersteller von Ladestationen selbst könnten mit dem System künftig die Konformität ihrer Geräte bewerten. Dies sei wichtig, da die Bewertung ein Teil des gesetzlich geforderten Eichvorgangs ist.

EGS setzt als Prüfzähler den Hochpräzisionszähler LZQJ-XC von EMH Metering ein. Dieser würde die von den Eichdirektionen geforderte Genauigkeitsklasse 0,2 S erfüllen. Das Ladeprofil kann über eine USB-Schnittstelle ausgelesen werden. Dank Sichtfenster ist es möglich, vor Ort die Messwerte auch direkt abzulesen.
hanser-automotive.dezfk.de

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