Stuttgart will Ladenetz um 300 Standorte erweitern

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Die Stadt Stuttgart will das Ladenetz für Elektroautos deutlich ausbauen. Die Rede ist von 300 zusätzlichen Standorten mit 600 Ladepunkten. Vor diesem Hintergrund soll der Gemeinderat Ende März weitere öffentliche Parkplätze als Ladeplätze freigeben.

Das geht aus einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ hervor. Demnach sondiert die städtische Koordinierungsstelle Elektromobilität bereits seit einem Jahr, auf welche Weise der Ausbau erfolgen soll. Statt einer lange diskutierten Radius- oder Abstandsformel werden die neuen Säulen nun der Zeitung zufolge auf die 152 Stadtteile verteilt. Bei durchschnittlich zwei Stationen pro Stadtteil wären auf diese Weise 600 Ladepunkte verplant.

Seit Jahren ist in der baden-württembergischen Landeshauptstadt EnBW als Ladesäulenbetreiber dominant. Das hängt damit zusammen, dass die Stadt öffentliche EnBW-Ladestationen seit 2012 mit 1.000 Euro pro Station bezuschusst hat, um allen voran den Aufbau einer Grundversorgung für die dortige rein elektrische Car2go-Flotte zu gewährleisten. So gibt es in Stuttgart rund 200 EnBW-Ladestationen mit etwa 370 Ladepunkten, die aus dem noch bis 2020 laufenden Modellprojekt stammen. „Der Gestattungsvertrag dazu könnte von der Kommune 2020 gekündigt werden, doch danach sieht es nicht aus“, schreibt die „Stuttgarter Zeitung“. Die neuen Flächen für Ladesäulen will die Stadt für geringes Geld oder kostenlos bereitstellen, ausschreiben oder fördern will sie die Geräte nicht. Potenzielle Betreiber können sich aber freilich um eine Bundesförderung bemühen.

Wir erinnern uns: Stuttgart ist die zweite Stadt in der Bundesrepublik nach Hamburg, in der es zu Fahrverboten gekommen ist. Während in der Hansestadt allerdings nur zwei Straßenabschnitte betroffen sind, sind Fahrer von alten Dieseln in Stuttgart seit dem 1. Januar 2019 mit einem für eine komplette Umweltzone geltenden Verbot konfrontiert. Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende Februar 2018 den Weg für Fahrverbote frei gemacht – unter der Voraussetzung, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.
stuttgarter-zeitung.de

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