Leipziger Richter liefern Begründung zum Diesel-Urteil

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Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die mit Spannung erwartete Begründung für sein Diesel-Urteil von Ende Februar vorgelegt, mit dem die Richter Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatten. Auf 30 Seiten gehen die Richter darin auf entscheidende Details ein.

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Im Kern ist mit der nun vorliegenden Begründung klar: Auf einzelnen Straßen können in von hohen Stickoxid-Konzentrationen betroffenen Städten Dieselfahrzeuge der Abgasstufe Euro 5 und niedriger schon jetzt ausgesperrt werden. Hamburg bereitet dies auf zwei Straßen bereits vor: Die Schilder stehen schon und die dortigen Fahrverbote sollen in der Kalenderwoche 22, also noch im Mai, in Kraft treten. Für „zonale“ Fahrverbote in größeren Innenstadtzonen ist laut dem Urteil eine „phasenweise Einführung“ zu prüfen, bei der das Fahrverbot zunächst nur für „ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)“ gelte. Für Euro-5-Diesel komme eine Sperrung ganzer Cityzonen „nicht vor dem 1. September 2019“ in Betracht.

Update 23.05.2018: Ab Donnerstag nächster Woche wird es für Fahrer älterer Dieselautos in Hamburg ernst. Laut Umweltbehörde werden die Durchfahrtsbeschränkungen für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord am 31. Mai beginnen. Ein Teil der Max-Brauer-Allee wird für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen, gesperrt. In einem Abschnitt der Stresemannstraße werden dagegen vorerst nur ältere Diesel-Lkw ausgesperrt.
automobilwoche.de, faz.net, spiegel.de, heise.de (Update), spiegel.de (Update)

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