Weiter keine Feinstaub-Ausnahme für E-Autos

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In viele Umweltzonen dürfen nur noch Autos mit grüner Plakette einfahren. Doch es gibt Ausnahmen, etwa für Oldtimer, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – aber nicht für E-Autos.

Wie ein aktueller Bericht aus Wiesbaden zeigt, werden „Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet“. Der Gesetzgeber hat einfach immer noch keine Ausnahme geschaffen. Soll heißen: Ohne grüne Plakette gibt es auch für E-Auto-Fahrer ein Bußgeld. Absurder wird’s heute nicht mehr…
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4 Kommentare

zu „Weiter keine Feinstaub-Ausnahme für E-Autos“
Karsten
31.01.2020 um 13:22
Schadstoffgruppe 4 = grüne Plakette What's the Problem?
Thomas
31.01.2020 um 23:22
Dass ich überhaupt eine Plakette brauche um nachzuweisen, dass mein E-Auto keinen Feinstaub ausstößt! Passt aber zum Gesamtkonzept der Bundesregierung in Sachen E-Mobilität... ;-)
Karsten
07.02.2020 um 14:33
Woher soll die polizeiliche Behörde denn wissen, ob es sich um ein Fahrzeug mit ICE, Hybriden oder BEV handelt? Die Deutschen kleben sich ja gerne was in die Windschutzscheibe... Ich schlage vor eine Kopie des Fahrzeugscheins. Das würde die Arbeit der Behörden erleichtern.
Markus M.
17.02.2020 um 18:05
Am Auspuff schnuppern sollte genügen, falls da überhaupt einer wäre...

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