Großbritannien: Steuer-Regeln für E-Dienstwagen treten in Kraft

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung von elektrischen Dienstwagen muss in Großbritannien ab sofort nicht mehr versteuert werden. Die im vergangenen Jahr angekündigte Maßnahme trat nun in Kraft.

Bei der Dienstwagenbesteuerung handelt es sich um die „Benefit-in-Kind“-Steuer, kurz BIK. Sie entspricht im Deutschen quasi dem geldwerten Vorteil – eine Steuer für Mitarbeiter, die zusätzlich zu ihrem Gehalt Leistungen oder Vergünstigungen erhalten. Wenn sie einen Firmenwagen für den privaten Gebrauch haben, müssen sie einen BIK-Beitrag entrichten. In Großbritannien wird die BIK nach den CO2-Emissionen und dem sogenannten „P11D“-Wert (dieser gibt den Listenpreis einschließlich Extras und Mehrwertsteuer ohne die Zulassungsgebühr für das erste Jahr und die Kfz-Steuer an) ermittelt.

Wie im Juli 2019 angekündigt, wird diese nun für Dienstwagen, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und eine rein elektrische Reichweite von mindestens 130 Meilen (209 Kilometer) haben, gestrichen. Für einen Renault Zoe R135 rechnet das Portal „BusinessGreen“ vor, dass der Fahrer mit seinem Dienstwagen künftig zwischen 1.022,88 und 2.045,76 Pfund an BIK-Steuern spart – je nach Steuerklasse.

Die generelle Befreiung – in der Praxis eine Besteuerung mit 0 Prozent – gilt jedoch nur für den Haushalt 2020/2021. 2021/2022 steigt der Steuersatz auch für E-Autos auf ein Prozent, 2022-2025 dann auf zwei Prozent.

Alle weiteren Fahrzeuge werden nach ihrem im WLTP gemessenen CO2-Ausstoß eingruppiert, gestaffelt in Fünf-Gramm-Schritten. Bei einem Auto mit 100 Gramm CO2-Emission pro Kilometer liegt der BIK-Steuersatz beispielsweise bei 23 Prozent und steigt auf 25 Prozent. Bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm gibt es noch Abstufungen nach der elektrischen Reichweite. Ein aktueller PHEV, der auf eine E-Reichweite von 40 Meilen (64 Kilometer) kommt, wird z.B. derzeit mit sechs Prozent eingestuft. Liegt die WLTP-Reichweite jedoch nur im Bereich von 30 bis 39 Meilen (48 bis 63 Kilometer), liegt der Steuersatz bereits heute bei zehn Prozent und steigt weiter. Der ein oder andere Kilometer E-Reichweite kann bei der BIK-Steuer also den Unterschied zwischen mehreren Prozentpunkten machen. Eine genaue Tabelle finden Sie im Beitrag von „BusinessCar“.

Fahrzeuge, die vor dem 6. April 2020 zugelassen wurden, werden weiterhin nach der alten Abgasnorm NEFZ eingestuft. Das kann je nach Modell einen Unterschied von zwei Prozentpunkten oder mehr machen.

Experten erwarten, dass die Neuregelung den Markt für Elektroautos in Dienstwagenflotten stark ankurbeln wird. Ein Beispiel: Ein nach den alten Regeln zugelassener Kia e-Niro hätte pro Jahr 1.214 Pfund BIK-Steuer gekostet. 2020/2021 sind es null Pfund, 2021/2022 76 Pfund und in den nächsten drei Steuerjahren 152 Pfund pro Jahr, wie „FleetNews“ vorrechnet. „Wir gehen davon aus, dass dieser Firmenwagenvorteil weitere EV-Optionen für Flotten fördern wird, da Unternehmen daran arbeiten, die Steuereinsparungen an ihre Mitarbeiter weiterzugeben“, sagt Poppy Welch, Leiterin der Kampagne „Go Ultra Low“, die von der Regierung und Industrie unterstützt wird.
businessgreen.com, businesscar.co.uk, fleetnews.co.uk

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