LEW-Ladelösung speziell für Nutzer in Wohnanlagen

Die in Bayern und Teilen Baden-Württembergs aktiven Lechwerke (LEW) haben eine intelligente Lösung namens eLoad Manager entwickelt, die die Installation und Nutzung von Ladeinfrastruktur für Kunden in Wohnanlagen und Gemeinschaftsgaragen praktikabel machen soll.

Das Besondere an der Ladelösung: Ein Lastmanagementsystem passt die Ladeleistung dynamisch an den Stromverbrauch im Gebäude an und ermöglicht so unter anderem das gleichzeitige Laden mehrerer Fahrzeuge am selben Entnahmepunkt. Auf die unbeteiligten Wohnungseigentümer oder Stellplatz-Besitzer kommen dabei keine Kosten zu. Lediglich die Nutzer bezahlen eine Grundgebühr für das Anbringen der Ladebox. Die Kosten für die Ladeinfrastruktur und den Strom deckt anschließend eine monatliche Pauschale ab.

Der eLoad Manager umfasst konkret die Stromversorgung über die Lechwerke, die Ladebox am Stellplatz und das Lastmanagement sowie sämtliche Dienstleistungen von der Planung über die Installation und den Betrieb bis hin zur Abrechnung. An der speziellen Ladebox können Kunden dabei Ökostrom mit bis zu 22 kW laden. Die Lösung sei speziell so entwickelt, dass sie Nutzern von Gemeinschaftsgaragen oder Unternehmen entgegenkommt, so die Lechwerke in einer Mitteilung. „Ein Bereich, der immer wichtiger wird.“ Zurzeit wird der eLoad Manager noch im Rahmen eines Modellprojekts in Meitingen erprobt, wo ihn drei Kunden in einer Tiefgarage installiert haben.

Was die Abrechnung angeht, kündigen die Lechwerke an, zunächst abhängig vom Stromverbrauch drei unterschiedliche Flatrates anzubieten. „Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, erfolgt die Abrechnung exakt nach verbrauchten Kilowattstunden“, blickt LEW-Projektleiter Roland Aumiller zudem voraus. Diese Funktion lasse sich einfach per Software-Update nachrüsten.

Die Bundesregierung hat bekanntlich erst vor Kurzem einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Damit haben Wohnungseigentümer künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit auf Gemeinschaftsflächen erlaubt wird. Offen ist noch, wann die WEG-Reform in Kraft tritt.

Quelle: Infos per E-Mail

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