Tesla nimmt Arbeiten an Fabrik in Grünheide wieder auf

Die Arbeiten auf der Tesla-Baustelle in Grünheide können weitergehen. Brandenburg habe sich mit Tesla auf eine längere Frist bis 15. Januar zur Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro für mögliche Rückbaukosten geeinigt, teilt das Umweltministerium mit.

Zuletzt waren die von Tesla auf eigenes Risiko vorangetriebenen Bauarbeiten an der Gigafactory 4 ins Stocken geraten. Zum einen, weil Naturschutzverbände gegen eine weitere Rodungsmaßnahme auf dem Gelände klagten, zum anderen aber auch, weil das Land Brandenburg von Tesla forderte, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro für etwaige Rückbaukosten zu hinterlegen. Hintergrund ist, dass Teslas Baufortschritte in Grünheide bekanntlich allein auf vorläufigen Genehmigungen fußen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz ermöglicht. Sollte Tesla die endgültige umweltrechtliche Genehmigung verweigert werden, müssten die Kalifornier alles auf eigene Kosten zurückbauen.

Jetzt können die Bauarbeiten aber erstmals weiter gehen. Brandenburg hat für Tesla die Frist zur Hinterlegung der Mittel auf den 15. Januar verschoben. Und bereits am 19. Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Beschwerde des NABU Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg zum Teil stattgegeben. Rodungsmaßnahmen in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen und in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn sind Tesla damit untersagt. Hinsichtlich der übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hatte die Beschwerde hingegen keinen Erfolg.

Unterdessen erreicht uns noch eine weitere Nachricht zu Tesla: Anfang 2021 will der Elektroautobauer seinen Betrieb in Indien aufnehmen, wie der u.a. für den Verkehr zuständige Minister Nitin Gadkari gegenüber “The Indian Express” bestätigt. Tesla werde zunächst mit dem Verkauf importierter Fahrzeuge beginnen und erwäge abhängig von der Nachfrage auch eine Produktion in Indien. Der Bestellstart für das Model 3 in Indien könnte bereits in einigen Wochen erfolgen, die Auslieferungen sollen aber erst im zweiten Halbjahr 2021 beginnen.
spiegel.de, indianexpress.com

7 Kommentare

zu „Tesla nimmt Arbeiten an Fabrik in Grünheide wieder auf“
Tom62
29.12.2020 um 16:11
OT (?): Jedesmal, wenn ich die GF4- Visualisierung betrachte, frage ich mich warum dort keine extensive Dachbegrünung zur Anwendung kommt. Ausser verhältnismäßig geringen Aufpreis (30-40€/m2) würde es etliche Vorteile mit sich bringen und den "grünen" Gegnern ein wenig Wind aus den Segeln wegnehmen...
Ludwig
29.12.2020 um 18:43
Weil da PV-Module drauf sollen
Tom62
29.12.2020 um 21:17
Jain.da die Visus lediglich nur eine Wunschvorstellung darstellen, die in der Realität bislang nicht umgesetzt wurden...Siehe die homöopathische Menge in Nevada wo die Besonnung um einiges stärker vorkommt als bei uns... Mit dem " GRÜNdach in GRÜNheide" hätte EM ausser einen perfekten PR-Gag (Rave-Cave samt grüne, blühende Dachwiese ) etliche bauphysikalischen und ökologischen Vorteile...
Florian S.
30.12.2020 um 01:48
Dachbegrünung ist totaler Unfug. Photovoltaik bietet ökologisch und ökonomisch deutlich mehr Vorteile. Die bauphysikalischen Vorteile der Dachbegrünung werden vollkommen überbewertet.
Gonzo
30.12.2020 um 17:26
wie kann es sein, dass Tesla nach fast einem Jahr immer noch keine Baugenehmigung erhalten hat?
Gunnar
03.01.2021 um 00:11
499.500 Fahrzeuge hat Tesla in 2020 verkauft. Allein im Q4 waren es 180T Stück. Wenn Tesla nicht mehr wächst und nur das Niveau vom Q4 hält, sind es in 2021 schon 720.000 Fahrzeuge. Es werden aber mehr: In China startet das Model Y. In Grünheide geht's ab Sommer los. Und in Austin ebenfalls.
just read the instructions
05.01.2021 um 03:53
Der Artikel lässt vermuten, dass eine solche Sicherungsleistung ungewöhnlich sei und das Bauen auf Basis von vorläufigen Bescheiden ungewöhnlich und daher ein besonderes Risiko sei. Dem ist nicht so. Dies ist ein gängiges Verfahren bei BImSchG-Anträgen. Ich kenne kein Projekt, bei dem nicht so vorgegangen würde, das ls.eine Zulassung auf vorläufigen Baubeginn nach Paragraph 8a beantragt wurde. Desweiteren wird im Artikel dargestellt, dass eine Genehmigung verweigert werden könnte. Dies mag in den USA so sein, aber in Deutschland hat man ein Recht auf eine Genehmigung, muss jedoch einschränkende Nebenbestimmungen akzeptieren. Diese könnten theoretisch so gravierend sein, dass ein Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre, aber dies ist mir noch nicht begegnet.

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