Vermieter darf Wallbox-Installateur wählen

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben Mieter bekanntlich inzwischen einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit für eine Elektrofahrzeug an ihrem Stellplatz. Allerdings dürfen sie sich dabei nicht unbedingt selbst aussuchen, welche Firma die Installation vornimmt.

Hier hat der Vermieter das letzte Wort, damit die Interessen aller Hausbewohner gewahrt werden können. So hat es jedenfalls kürzlich das Amtsgericht München entschieden.
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1 Kommentar

zu „Vermieter darf Wallbox-Installateur wählen“
Anonym
03.11.2021 um 17:06
Heißt also im Umkehrschluss: Der Vermieter sucht einen befreundeten Elektroinstallateur, der ein Abwehrangebot schreibt - und die Sache ist vom Tisch.

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