Österreich halbiert Fördersätze für gewerbliche E-Autos

Die österreichische Regierung halbiert im Jahr 2022 die Fördersätze für betrieblich genutzte Pkw mit Elektro- und Plug-in-Hybridantrieb. Die „Aktion 2021“ wurde zum 25. Januar 2022 eingestellt, weil die Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Die „Aktion 2022“ soll im Februar starten – dann aber mit halbierten Fördersätzen.

Für das Jahr 2021 wurden gewerblich genutzte BEV mit 4.000 Euro und Plug-in-Hybride mit 2.000 Euro bezuschusst. Diese Fördersätze galten seit Sommer 2020. Im Rahmen der „Aktion 2022“ werden die Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen bei der Anschaffung eines Batterie-elektrischen Autos noch mit 2.000 Euro und bei einem PHEV mit 1.000 Euro gefördert.

Gänzlich abgeschlossen ist die „Aktion 2021“ aber noch nicht. Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

In der „Aktion 2022“ ist wie bisher ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Interessenten müssen sich und ihr Projekt zunächst registrieren (Schritt 1), dabei werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits reserviert – Registrierungen sind als nur bis zum Ausschöpfen der Mittel oder dem 31. März 2022 möglich. Im Schritt zwei müssen die Unternehmen dann über den erwähnten Link, den ihnen nach erfolgreicher Registrierung zugeschickt wird, den eigentlichen Antrag stellen.

Welche Vorgaben die Fahrzeuge erfüllen müssen und welche Dokumente zur Antragstellung benötigt werden, hat die österreichische Umweltförderung auf ihrer Website zusammengefasst – der Link ist unter diesem Artikel.

Der Kauf eines E-Autos für Privatpersonen wird dagegen wie berichtet auch 2022 mit 5.000 Euro gefördert. Auch hier startet das Verfahren im Februar 2022.
umweltfoerderung.at via elektroauto-news.net

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