Österreich fixiert eMobility-Fördersätze für Betriebe

In Österreich steht ab sofort das Förderbudget für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätigen Organisationen aus dem Elektromobilitäts-Fördertopf 2021 zur Verfügung. Bei Nutzfahrzeugen bleiben die seit Sommer 2020 erhöhten Fördersätze erhalten, erstmals wird auch betriebliche Ladeinfrastruktur gefördert.

Bereits seit dem Jahreswechsel können sich Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Kauf von betrieblich genutzten Pkw unterstützten lassen. Allerdings erhalten sie für Pkw unter 2,0 Tonnen künftig nicht mehr bis zu 5.000 Euro (wie die Privatkäufer weiterhin), sondern nur noch bis zu 4.000 (BEV) beziehungsweise 2.000 Euro (PHEV mit 50 km elektrischer Mindestreichweite). Dabei gilt weiterhin ein maximaler Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro.

Die weiteren Förderangebote für Betriebe hatte das Klimaschutzministerium bei Bekanntgabe der Förder-Eckdaten für 2021 im November noch nicht präzisiert. Das holt das Ministerium nun nach. So wird die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit den seit Sommer 2020 angehobenen Fördersummen weitergehen. Für elektrische Fahrzeug (Nutzfahrzeug oder Kleinbus) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen gibt es bis zu 7.500 Euro, bei über 2,5 Tonnen bis zu 12.500 Euro, bei E-Kleinbussen der Klasse M2 bis zu 24.000 Euro. Der Anteil der Automobilimporteure an den Fördersätzen beträgt dabei 2.000 Euro, der Rest wird vom Bund draufgelegt.

Auch im schweren Nutzfahrzeugsegment bleiben die im Sommer hochgeschraubten Sätze erhalten. So stellt die Regierung auch weiterhin Fördermittel für Busse mit Elektro- oder BZ-Antrieb in Höhe von bis zu 130.000 Euro (je nach Größe) zur Verfügung. Für Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder BZ-Antrieb gilt analog ein Höchstsatz von 60.000 Euro. Alle Details zu der Aufteilung gibt es in diesem Factsheet.

Ferner im betrieblichen Umfeld förderfähig sind E-Leichtfahrzeug der Klasse L2e, L5e, L6e oder L7e (1.300 Euro), E-Zweiräder der Klasse L1e oder L3e (800 bzw. 1.200 Euro), Elektro-Fahrräder beim Kauf von mindestens fünf Exemplaren (400 Euro) und Cargobikes mit und ohne Elektro-Unterstützung (1.000 Euro).

Außerdem führt das Klimaschutzministerium für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine nun auch eine Förderung für betriebliche Ladeinfrastruktur ein. Für Ladepunkte, die auch öffentlich zugänglich sind, gewährt der Staat einen Zuschuss von 2.500 Euro (AC 11 bis 22 kW), von 15.000 Euro (DC bis zu 100 kW) oder von 30.000 Euro (DC ab 100 kW). Für rein betrieblich genutzte Ladepunkte gibt es 900 Euro (AC) bzw. zwischen 4.000 und 20.000 Euro (DC).

Wird Ladeinfrastruktur in Verbindung mit dem Kauf von E-Nutzfahrzeugen (N2, N3 oder M3) angeschafft, gewährt der Bund zudem einen sogenannten Systembonus. „Insbesondere bei E-Lkw, E-Bussen und E-Flotten (inkl. Wasserstoff) müssen die Fahrzeuge gemeinsam mit dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur systemisch geplant werden. Eine Umsetzung soll bedarfsorientiert, mit einer entsprechenden betriebswirtschaftlichen Auslastung und einer gemeinsamen Projektentwicklung von Fahrzeugen und Infrastruktur erfolgen“, führt das Klimaschutzministerium aus. Zu den oben genannten Sätzen für rein betrieblich genutzte Ladegeräte legt das Ministerium deshalb nochmal 450 Euro (AC) bzw. zwischen 2.000 und 10.000 Euro (DC) obendrauf. Wasserstofftankstellen bezuschusst der Staat in Kombination mit FCEV-Nutzfahrzeugen ab sofort mit bis zu 150.000 Euro.

Schließlich unterstützt der ab sofort gültige Teil des 2021er Förderpakets auch die Einrichtung sogenannter Multimodaler Mobilitätsknoten. Darunter versteht das Ministerium einen Platz oder Bereich im öffentlich zugänglichen Raum, an dem mehrere Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden. Förderfähig sind dabei nur Mobilitätsknoten, in denen mindestens ein emissionsfreies Verkehrsangebot integriert ist. Die Förderhöhe beträgt maximal 50.000 Euro.

Das Klimaschutzministerium stellt Privaten und gewerblichen Akteuren wie berichtet insgesamt 46 Millionen Euro im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2021 zur Verfügung. Neben klassischen Unternehmen sind auch unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen ab sofort antragsberechtigt. Die Anträge können bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden, längstens jedoch bis zum 31. März 2022. Als Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

„Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Mit diesem E-Mobilitätsförderpaket können Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften die Mobilitätswende aktiv und klimafit mitgestalten“, äußert Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Denn jede Flotte, die in Zukunft elektrisch fährt, bringt uns diesem Ziel näher. Klimaschutz als Job- und Wirtschaftsmotor löst dabei vielfach Investitionen aus, die jede Menge Arbeitsplätze sichern und schaffen.“
ots.at, umweltfoerderung.at

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