Österreich behält eMobility-Förderung 2021 bei

Österreich behält seine im Sommer 2020 angehobene Förderung für E-Fahrzeuge auch im kommenden Jahr bei – und zwar im Privatbereich fast unverändert. Die Förderung für gewerblich genutzte Pkw wird ab dem Jahreswechsel dagegen schrumpfen.

Im Privatbereich setzt die Bundesregierung auf Konstanz: Für rein elektrische Fahrzeuge können Privatleute weiterhin einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen, für Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Mindestreichweite von 50 Kilometern bis zu 2.500 Euro. Neu ist, dass nun auch für Private die Wertgrenze von 50.000 auf 60.000 Euro angehoben wird. Weiterhin gilt: Bei den BEV und FCEV übernehmen die Automobilimporteure 2.000 Euro, 3.000 Euro kommen vom Staat. Bei den Plug-in-Hybriden übernehmen Importeure und Staat mit 1.250 Euro jeweils die Hälfte der Förderung. Insgesamt stehen für die E-Fahrzeug-Förderung im kommenden Jahr 46 Millionen Euro zur Verfügung.

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine erhalten für Pkw unter 2,0 Tonnen dagegen künftig nicht mehr die analogen Fördersätze zu den Privatkäufern, sondern nur noch bis zu 4.000 (BEV) beziehungsweise 2.000 Euro (PHEV mit 50 km elektrischer Mindestreichweite). Dabei gilt weiterhin ein maximaler Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro. Ob die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen im gleichen Umfang weitergeht, präzisiert das Klimaschutzministerium nicht. Seit Sommer gibt es beispielsweise 7.500 Euro pro Fahrzeug bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen und 12.500 Euro bei einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen.

Aus dem Klimaschutzministerium heißt es lediglich, dass im gewerblichen Bereich die Förderung von E-Pkw, E-Kleinbussen, leichten und schweren E-Nutzfahrzeugen, E-Bussen, E-Zweirädern und öffentlicher Ladeinfrastruktur weitergeht. Außerdem sei für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine nun auch die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur möglich. Ergänzend würden Angebote für die Errichtung von Multimodalen Mobilitätsknoten und die systemische Umrüstung von Flotten eingerichtet. Details dazu sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Auch bei der Ladeinfrastruktur-Förderung im Privatbereich gibt es Neuerungen: Ab 2021 können Förderanträge auch beim alleinigen Kauf von Heimladegeräten gestellt werden – und nicht wie bisher ausschließlich in Verbindung mit einem Fahrzeugkauf. In Aussicht stellt die Bundesregierung weiterhin 600 Euro pro Wallbox oder intelligentes dreiphasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus, 900 Euro pro intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage sowie 1.800 Euro als Teil einer Gemeinschaftsanlage. Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinschaftsanlage ist dabei neu. Voraussetzung für alle Förderangebote ist Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Bei E-Zweirädern gelten ab 2021 für Privatpersonen und Betriebe Fördersätze in Höhe von 800 Euro (Klasse L1e) und 1.200 Euro (Klasse L3e). Die Förderung von E-Lastenrädern führt das Klimaschutzministerium nicht auf. Grundsätzlich handelt es sich bei den oben vorgestellten Prämien laut dem Ministerium aber auch um „die ersten fixierten Förderangebote“ für 2021. Es könnten also noch Ergänzungen kommen.

Fakt ist: Der Absatz von E-Fahrzeugen wurde durch die erhöhte Förderung in Österreich angekurbelt: Zwischen Januar und Oktober 2020 sind 10.520 reine E-Autos zugelassen worden, was einem Anteil von 5,1 Prozent an den Gesamtzulassungen entspricht. Darüber hinaus wurden in den ersten zehn Monaten 5.479 Plug-in-Hybride neu registriert. Der Bestand von E-Autos auf Österreichs Straßen hat sich auf über 38.000 erhöht, rund 0,8 Prozent des Gesamtbestands (5,08 Millionen Fahrzeuge).

Seit dem Beginn der E-Mobilitätsoffensive im Jahr 2019 sind laut Klimaschutzministerium rund 23.500 Anträge zur Förderung eingereicht worden. Mit der Erhöhung der Förderpauschalen zum 1. Juli 2020 hätten sich die wöchentlichen Registrierungen mehr als verdreifacht. Allein im Oktober sind 1.578 reine Elektro-Pkw neu zugelassen worden, was einen Anteil von fast sieben Prozent an den gesamten Neuzulassungen ausmacht. Im Spitzenmonat September waren es bereits fast neun Prozent.

„Förderungen sind in dieser Phase entscheidend, um den Marktdurchbruch voranzutreiben“, konstatiert Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, die sich mit dem Bund dieser Tage auf die Fortführung der Förderung geeinigt haben. „Besonders Plug-in-Hybride haben sich in letzter Zeit immer mehr als sinnvolle Brückentechnologie etabliert“, führt Kerle aus. Daher sei es wichtig, dass PHEV auch weiterhin gefördert würden.

Kritik setzt es vonseiten der Automobilimporteure aber auch – und zwar an der vor einer Woche angekündigten Erhöhung der NoVA. Bei dieser handelt es sich um eine Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen hinweg. Dazu Kerle: „Die Anschaffung eines innovativen, effizienten Neuwagens zu bestrafen, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Verbrauch und CO2-Ausstoß im Alltag, ist überholt und hat nichts mit einer ökologischen Förderung zu tun. Darüber hinaus führt die Steuererhöhung dazu, dass ältere Fahrzeuge länger gefahren werden, was aus ökologischer Perspektive kontraproduktiv ist. Es ist schade, dass nach der sinnvollen Maßnahme der E-Mobilitätsförderung nun die NoVA-Erhöhung einem Umstieg auf grundsätzlich saubere Fahrzeuge der neuesten Abgasklasse entgegenwirkt. Der ökologische Effekt ist nicht erkennbar.“ Erstmalig wird die NoVA auch für leichte Nutzfahrzeuge fällig.
krone.at, wienerzeitung.at, orf.at, ots.at

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