Österreich verlängert Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge
Das Ziel der Fördermaßnahme bestehe laut dem Ministerium darin, „dass einspurige E-Kfz künftig schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen“ sollen. Bereits im vergangenen Jahr gab es eine solche Förderung für elektrische Zweiräder, die in diesem Frühjahr allerdings endete. Nun soll es in die Verlängerung gehen.
So soll der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder) gefördert werden. „Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen ‚E-Moped‘-Typen, die auf Radwegen unterwegs sind“, erklärt das Ministerium.
Die Förderung im Überblick:
- E-Zweirad Klasse L1e: 350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
- E-Zweirad Klasse L3e > 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent. Förderanträge sollen ab September dieses Jahres gestellt werden können, Schluss soll im Frühjahr 2026 sein.
„In Kombination mit den angekündigten Förderungen im Bereich der E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das Mobilitätsministerium einen großen Schritt, um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben und die E-Mobilität attraktiver zu gestalten“, so das Ministerium. Genauer wird das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zu den angekündigten Förderungen für Ladesäulen aber nicht.
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