Neue KMU-Fördermöglichkeiten für die betriebliche Mobilität

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit zwei Förderangeboten im betrieblichen Mobilitätsmanagement: Dabei geht es einerseits um eine professionelle Erstberatung zum Einstieg ins Mobilitätsmanagement und andererseits um die Umsetzung bewährter Maßnahmen wie Lastenräder, Ladesäulen oder Mobilitäts-Apps.

Symbolbild
Bild: Isicargo

Beide Fördermöglichkeiten sind Teil der Kampagne „mobil gewinnt“ im Rahmen des Förderprogramms „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ des Verkehrsministeriums. KMU können noch bis zum 31. Dezember 2026 Anträge für Initialförderung sowie Breitenförderung einreichen.

Beide Förderaufrufe unterscheiden sich folgendermaßen: Die Initialförderung richtet sich an KMU, die bislang keine oder nur geringe Erfahrungen im Mobilitätsmanagement haben. Gefördert wird daher eine umfassende Erstberatung, bestehend aus einer Bestandsaufnahme und der Entwicklung eines maßgeschneiderten, nachhaltigen Mobilitätskonzepts. Ziel ist es, Unternehmen den Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu erleichtern und eine solide Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ gelistet sind.

Der Förderaufruf im Schwerpunkt Breitenförderung richtet sich wiederum an KMU, die bereits konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen möchten. So fördert das BMV unter anderem den Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, den Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Mobilitätsaktionstage, die dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Um eine solche Förderung zu beantragen, müssen bereits konkrete Überlegungen oder ein Mobilitätskonzept vorliegen.

Bei der Erstberatung werden Beratungskosten von bis zu 5.000 Euro gefördert. Bei der Breitenförderung sind pro Unternehmen bis zu 60.000 Euro für konkrete Anschaffungen möglich. Dabei können mittelgroße Firmen (bis 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro eine Förderung von 50 Prozent und kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz bis 10 Millionen Euro) eine Förderung von 60 Prozent erhalten. Dieser Fördersatz bezieht sich bei Elektro-Fahrzeugen auf die Mehrkosten gegenüber Verbrenner-Modellen. Weitere Infos zu den Förderaufrufen finden Sie unter mobil-gewinnt.de.

Quelle: Pressemitteilung per E-Mail

1 Kommentar

zu „Neue KMU-Fördermöglichkeiten für die betriebliche Mobilität“
Toni
30.09.2025 um 12:26
Leasing scheint hiervon ausgeschlossen zu sein. Schade. Somit wird diese Förderung für viele Unternehmen keine Option sein, zumindest was die E-Autos angeht.

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