Kabinett beschließt längere Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Bundesfinanziminister Lars Klingbeil hatte es bereits angekündigt, jetzt hat das Kabinett beschlossen: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos wird verlängert – und zwar bis 2035. Damit hat die schwarz-rote Bundesregierung eine weitere E-Auto-Förderung auf den Weg gebracht.

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Bild: Pixabay/Nikolaus Bader

Die Bundesregierung hat demnach beschlossen, die Steuerbefreiung für E-Autos um fünf Jahre und auch den Zeitraum der Steuerbefreiung zu verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Anfang Oktober angekündigt, obwohl das Vorhaben zwischenzeitlich auf der Kippe stand – noch im Sommer war die Lage aufgrund der Situation im Bundeshaushalt unklar.

Jetzt hat die Regierung aber Tatsachen geschaffen: Gemäß der aktuellen Rechtslage wären E-Autos, die ab Januar 2026 zugelassen werden, nicht mehr wie bisher von der Kfz-Steuer befreit. Laut dem Kabinettsbeschluss sollen – wie von Klingbeil vorgeschlagen – elektrisch angetriebene Autos bis Ende 2030 von der Steuer befreit werden, und zwar längstens für zehn Jahre. Auch dieser Zeitraum wird von bisher Ende 2030 auf Ende 2035 verlängert.

Sprich: Wer noch in diesem Jahr ein neues (oder auch umgerüstetes!) E-Auto neu zulässt, kann diesen Maximalzeitraum von zehn Jahren ausschöpfen. Wird ein E-Auto zum Beispiel 2027 zugelassen, greift nicht die Obergrenze von maximal zehn Jahren, sondern das Ende der Steuerbefreiung zum Jahresende 2035. Das Finanzministerium rechnet im Jahr 2026 mit einer Entlastung von insgesamt 50 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger. „Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an“, teilt das Ministerium mit.

Klingbeil sieht den Kabinettsbeschluss als wichtige Fördermaßnahme. „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen und es unterstützt die Automobilindustrie“, so der SPD-Politiker. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt für alle E-Auto-Halter, unabhängig vom Einkommen. Bei einer weiteren Fördermaßnahme, die die Regierung auf den Weg bringen will, ist das anders: Anfang Oktober hatte der Koalitionsausschuss drei Milliarden Euro für ein Förderprogramm für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zugesagt, um den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu ermöglichen. Klar ist, dass das Programm bis 2029 laufen und aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden soll. Unklar sind noch die genauen Förderkriterien.

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos ist einer der Punkte, den CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag als Maßnahme zur Stärkung der Autoindustrie beschlossen hatten. Sie sollte als dritte Maßnahme nach der Erhöhung der Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro und der Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, die beide bereits mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ beschlossen wurden, auf den Weg gebracht werden.

spiegel.de, bundesfinanzministerium.de

7 Kommentare

zu „Kabinett beschließt längere Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos“
Spürmeise
15.10.2025 um 13:22
Es handelt sich um eine jeweils befristete Kfz-Steuerbefreiung. Die wohlhabenden und zusätzlich hoch steuersubventionierten Dienstneuwagenfahrer mögen es sich es nicht vorstellen können, aber Autos bleiben hier in D im Schnitt 20 Jahre und länger zugelassen, d.h. irgend jemand muss die Kfz-Steuer nach Auslaufen der befristeten Befreiung zahlen. Bei kleinen E-PKW gibt es am Ende kaum keinen Vorteil zu den von vorneherein billigeren Benzinern (z.B. 20 € für Benziner-Smart, 33 € für Elektro-Smart). Es handelt sich also wieder um eine Subvention für übergroße E-Stadtpanzer.
Simon 1
15.10.2025 um 13:50
Das Steuersystem benachteiligt zunächst einmal schwere Fahrzeuge. Wenn diese Steuer dann ausgesetzt wird, kann man natürlich den Umkehrschluss ziehen, dass man sie damit stärker subventioniert. Unterm Strich sind die 80€ im Jahr aber wohl kaum der Rede wert.
Peter
15.10.2025 um 13:38
Mir ist noch nicht 100 % klar, ob die Erweiterung auf 2035 auch rückwirkend gilt. Beispiel: EZ 2023: Muss dann ab 2031 oder ab 2036 Kfz-Steuer gezahlt werden?
Peet
16.10.2025 um 00:14
Gilt die Steuerbefreiung nur für Elektroautos oder auch für Hybride?
Lodi
16.10.2025 um 07:39
Schade die Leute die das entscheiden haben, haben wieder mal nix kapiert! nicht das Endprodukt muss subventioniert werden, es muss in der Forschung und Entwicklung anfangen und die Fahrzeuge müssen so erschwinglich werden ...
erFahrer
16.10.2025 um 09:24
Zum Kapieren gehört auch zu verstehen das PKW nicht nach Herstellkosten + festen Gewinnaufschlag als Listenpreis geführt werden sondern nachdem, wie es um die Kaufkraft im jeweiligen Land bestellt ist. Neuwagen sind entsprechend in der Schweiz am hochpreisigsten. Dann kommt schon bald danach D. Erst wenn Druck, wie z.B. Flottengrenzwerte, vorhanden ist gehen die Preise nach unten. Dank eine SMS-Milliarden-Versenderin die Chefin der EU ist wurde der Druck abgesenkt, die Preissenkungen und Rabatte haben sich entsprechend verhalten. Zum Jahresende also kein Rabattfeuerwerk. Heute aufgeschoben, morgen aufgehoben. Das wäre der größte Preisvorteil für die Kunden gewesen. Dieses laue Steuergeschenk (dennoch Danke) ist da nur ein schönes Abendessen p.a l wert.
Jan
16.10.2025 um 18:06
Gilt dies auch für Nutzfahrzeuge > 3,5t? Überall wird nur von E-Autos gesprochen, selbst auf der Webseite der Bundesregierung.

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