„Mobilithek“: Kabinett bringt digitale Plattform für Ladesäulen auf den Weg

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) beschlossen. Der Entwurf regelt unter anderem auch, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen zugänglich gemacht werden.

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Bild: Peter Schwierz

Die sogenannte „Mobilithek“, eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern, ist keine Erfindung des deutschen Verkehrsministeriums, sondern Bestandteil der europäischen Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Mit dem Entwurf will der Bund also die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

Die AFIR hat auf EU-Ebene zum Ziel, die Ladeinfrastruktur überall in der EU so nutzerfreundlich zu gestalten, dass das Laden von elektrischen Fahrzeugen flexibel und spontan möglich ist. Neu ist, dass das Mobilitätsdatengesetz nicht mehr als eigenständiges Gesetz verfolgt wird, sondern in die Neufassung des IVSG integriert wird.

Die Mobilithek taucht bereits an mehreren Stellen im kürzlich vorgestellten Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 auf. So sollen etwa Berichtspflichten und Datenübermittlungen für Ladeinfrastrukturbetreiber vereinfacht werden – bisher müssen In- und Außerbetriebnahmen von Ladepunkten händisch an die Bundesnetzagentur gemeldet werden, künftig soll das automatisiert über die Mobilithek geschehen. Diese soll auch als eine Art Preistransparenzstelle fungieren.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der AFIR sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte seit dem 14. April 2025 dazu verpflichtet, Daten ihrer Ladeeinrichtungen diskriminierungs- und kostenfrei bereitzustellen – ein entsprechendes DATEX-II-Datenprofil steht seit Sommer in der Mobilithek des Bundesministeriums für Verkehr zur Verfügung. Ab dem 14. April 2026 wird die Nutzung von DATEX-II verpflichtend. 

Einfacherer Zugang zu umfassenden Echtzeit-Daten

In der AFIR ist nicht nur geregelt, welche statischen und dynamischen Daten übermittelt werden müssen (etwa die aktuelle Verfügbarkeit bzw. Belegung der Ladepunkte oder der Betriebszustand), sondern auch, dass jeder Mitgliedsstaat dazu verpflichtet ist, einen sogenannten nationalen Zugangspunkt einzurichten, um diese Daten zu teilen.

Diese Plattform mit zentral erfassten, frei zugänglichen und vor allem aktuellen Daten soll zum Beispiel die Suche nach einer freien Ladesäule über eine App oder das Fahrzeug-Navi vereinfachen – wo oft noch Echtzeit-Daten fehlen oder nicht allen Nutzern zugänglich gemacht werden. Da auch die Preise übermittelt werden müssen, wäre etwa auch eine Routenplanung mit Ladepunkten unter einer gewissen Preisschwelle möglich.

Die „Mobilithek“ geht aber über die Ladeinfrastruktur hinaus. Auch andere Verkehrsdaten wie Baustellen oder die Auslastung des ÖPNV werden dort erfasst und zugänglich gemacht. „Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, können dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden“, teilt das BMV mit. Der Gesetzentwurf verankere die Mobilithek gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten.

„Mit dem neuen Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) schaffen wir die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland. Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten“, sagt Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Von Baustellen über freie Ladesäulen bis ÖPNV-Auslastung: Mit dem IVSG legen wir gesetzlich fest, dass Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten zentral, einheitlich und leicht zugänglich über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Das verbessert die Verkehrsplanung, fördert Innovationen und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei.“

bmv.de

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