LISKON 2025: Schnieder stellt neuen Lade-Masterplan vor
Jenen Masterplan hatte Schnieders Ministerium im Oktober als Entwurf vorgestellt. Die finale Fassung hatte das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, bevor Schnieder das Dokument am Donnerstag auf der von der NOW GmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur organisierten Ladeinfrastruktur-Konferenz (LISKON) der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ soll nichts weniger als „den zentralen strategischen Rahmen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland“ bilden.
Der Masterplan umfasse 41 konkrete Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitions-, Genehmigungs- und Nutzungsbedingungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern, wie die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur mitteilt. Dazu gehören unter anderem eine Stärkung des Wettbewerbs beim Ladeangebot, mehr Transparenz bei Ladepreisen sowie eine bessere Integration der Ladeinfrastruktur in das Stromnetz. Zudem setze der Masterplan wichtige Impulse für Innovationen wie das bidirektionale Laden, so die Leitstelle.
Wie schon der Entwurf sind die rund 40 Maßnahmen des finalen Dokuments in fünf Handlungsfelder aufgeteilt:
- Nachfrage und Investitionen stärken
- Umsetzung vereinfachen und beschleunigen
- Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen
- Integration ins Stromnetz verbessern
- Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern.
Dabei geht es um Punkte, die bereits aus dem Entwurf oder noch länger bekannt sind, etwa die 350 geplanten E-Lkw-Ladeparks an 350 unbewirtschafteten und bewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen. Oder direkt die erste Maßnahme, dass die „Nachfrage nach Ladestrom durch mehr Elektrofahrzeuge“ erhöht werden soll, wobei im Kern aber auf die bereits beschlossene Maßnahmen aus dem „Investitionsbooster“ verwiesen wird.
Auch die angekündigten, neuen Förderprogramme zum Ausbau der Ladeinfrastruktur haben es vom Entwurf in die finale Fassung geschafft. „Ein zentraler Bestandteil sind neue Förderprogramme des BMV für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, auf Betriebshöfen und in gewerblichen Depots“, schreibt auch die Leitstelle. Anfang 2026 soll es etwa Details zu der Förderung rund um Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern geben. „Um die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen, wird das BMV diesen Aufbau finanziell unterstützen und dabei auch Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude berücksichtigen“, kündigt das Ministerium in dem Masterplan an. Irgendwann im Jahr 2026 soll es dann auch nähere Infos zur Förderung des Depot-Ladens für Nutzfahrzeuge geben. „Da die Elektrifizierung mit hohen initialen Investitionskosten für die Ladeeinrichtungen und insbesondere die Netzanschlussertüchtigung einhergeht, entwickelt das BMV effektive und effiziente Fördermaßnahmen, die den Aufbau von Lademöglichkeiten in Depots und auf eigenen Betriebshöfen unterstützt und dabei auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses berücksichtigt“, heißt es in Maßnahme 4.



Alle Förderungen unter Finanzierungs-Vorbehalt
Das große Aber: Auch ein anderer, sehr wichtiger Satz ist in der finalen Fassung zu finden: „Die Umsetzung aller finanzwirksamen Maßnahmen des Masterplans ist dabei abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.“ Auch bei den einzelnen Maßnahmen wird immer wieder erwähnt, dass „eine ausreichende Mittelausstattung im Haushalt 2026“ Voraussetzung für die Umsetzung sei. Heißt also wohl übersetzt: Der politische Wille ist da – ob auch das Geld dafür vorhanden ist, muss noch entschieden werden.
Abseits der angekündigten, aber noch unter Vorbehalt stehenden Förderprogrammen gibt es konkrete und in der Praxis hilfreiche Maßnahmen, die wohl deutlich günstiger umzusetzen sind – aber nicht im Alleingang beschlossen werden können. Denn bisher ist es zum Beispiel so, dass geförderte Ladeinfrastruktur im nicht-öffentlichen Bereich nur vom Antragsteller genutzt werden darf – also etwa von den Fahrzeugen eines Unternehmens, auf dessen Fläche die geförderten Ladepunkte entstanden sind. Nicht aber von Kunden oder Lieferanten. „Die bestehenden europäischen beihilferechtlichen Regelungen in Art. 36a Abs. 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zur Mehrfachnutzung geförderter nicht-öffentlicher Ladepunkte sollen daher dahingehend klargestellt werden, dass die Nutzung geförderter nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur durch Dritte wie z.B. Kundschaft oder Lieferdienste ausdrücklich zulässig ist“, heißt es in dem Masterplan. „Das BMV wird sich im Rahmen der Überarbeitung der europäischen AGVO für eine solche Klarstellung einsetzen.“
Leitstelle will Lade-Ausschreibungen für Kommunen vereinfachen
Andere Punkte liegen tatsächlich rein in der Hand der deutschen Politik. In Maßnahme 17 wird angeregt, die Berichtspflichten für Ladeinfrastrukturbetreiber zu lockern – derzeit vorgeschrieben sind manuelle Meldungen der In- und Außerbetriebnahme von Ladepunkten gegenüber der BNetzA, was aber bald durch den in der europäischen AFIR vorgesehenen „Nationalen Zugangspunkt“ automatisiert werden könnte. „Das BMWE und das BMV prüfen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA), inwiefern sich die Datenmeldungen und Kompetenzen nach AFIR und Ladesäulenverordnung (LSV) bürokratiearm ausgestalten lassen“, so der Masterplan. Und auch die „Unterstützung von Kommunen“ in Maßnahme 18 kann im deutschen Alleingang umgesetzt werden – wobei es dort im Kern um das bereits bestehende Beratungs- und Info-Angebot der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur für Kommunen geht. Zur LISKON gibt es neue Musterausschreibungen der Leitstelle, die Kommunen die Vergabe von Ladeinfrastruktur erleichtern sollen.
In seiner Rede auf der LISKON, einem der ersten großen Auftritte des neuen Verkehrsminister rund um die Ladeinfrastruktur, gibt Schnieder an, dass sich die Maßnahmen „an den konkreten Bedürfnissen von Menschen und Unternehmen orientieren“. „So sollen Kundinnen und Kunden einfach das beste Angebot finden können. Zudem wollen wir es der Ladebranche einfacher machen, attraktive Produkte anzunehmen“, so der Unions-Politiker.
Bei der geplanten E-Lkw-Ladeinfrastruktur an den Autobahnen sollen laut Schnieder die ersten Standorte an den unbewirtschafteten Rastanalgen im kommenden Jahr in Betrieb gehen. „Sobald es rechtlich möglich ist, gehen wir auch die weiteren Standorte an den bewirtschafteten Lastanlagen an“, so der Minister – hier muss auf das finale Urteil im Rechtsstreit zwischen Fastned und der Autobahn GmbH gewartet werden. Danach soll es aber möglichst schnell gehen: „Für alle Standorte wurden bereits im vergangenen Jahr die Netzanschlussbegehren an den zuständigen regionalen Netzbetreiber eingeleitet.“
Der Netzanschluss ist für viele Unternehmen, die eigentlich Ladeinfrastruktur bauen wollen, eine große Hürde – selbst im Deutschlandnetz, das vom Verkehrsministerium selbst vorangetrieben wird, wie Johannes Pallasch, Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, kürzlich im Interview mit electrive angegeben hat. „Auch wir müssen uns um Flächen bewerben, auch wir müssen uns mit dem Projekt um Netzanschlüsse bewerben. Wir haben da keine Vorzugsbehandlung“, so Pallasch über die Abläufe beim Deutschlandnetz.
In seiner LISKON-Rede wird Minister Schnieder deutlich. „Das Energienetz darf nicht zum Ladeplan für den digitalen Infrastrukturausbau werden. Besonders den Tempo können wir bei den Netzanschlüssen machen. Hier steckt großes Potenzial, um schneller voranzukommen“, sagt der Verkehrsminister. „Dafür verbessern wir die Verfahren der Digitalisierung und setzen große Aufnahmen in die Standardisierung dieser Abläufe. Zudem wollen wir mehr Transparenz schaffen über verfügbare Netzanschlusskapazitäten. Das spart Arbeitsstunden und Geld auf allen Seiten.“
Auch Daten sollen dabei helfen: Mit dem „Pkw-LadeinfrastrukturMONITORING“ hat die Leitstelle passend zur LISKON ein neues Daten-Dashboard zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland vorgestellt.
nationale-leitstelle.de, bmv.de (Masterplan als PDF), nationale-leitstelle.de (Monitoring), nationale-leitstelle.de (Musterausschreibung), youtube.com (Livestream)




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